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Zum Straßenverkehrsamt des Landkreises gehören neben der Erledigung von Aufgaben des Straßenverkehrswesens und des ÖPNV die Fahrerlaubnis- und die Kfz-Zulassungsbehörde.
Die Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) bearbeitet Anträge zur Erteilung, Erweiterung, Verlängerung und Neuerteilung von Fahrerlaubnissen, Fahrerlaubnissen zur Fahrgastbeförderung und zur Erteilung einer Fahrerlaubnis aufgrund einer Dienst- oder ausländischen Fahrerlaubnis. Des weiteren erfolgt die Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts und der damit verbundene Umtausch in den EU-Führerschein sowie die Ausstellung eines neuen Führerscheins bei Verlust oder Beschädigung des Dokumentes. Die Mitarbeiter erteilen bei Bedarf einen internationalen Führerschein. Die Fahrerlaubnisbehörde ergreift Maßnahmen bei Verstößen innerhalb der Probezeit und die Maßnahmen nach dem Punktesystem. Weiterhin ist die Fahrerlaubnisbehörde zuständig für Aufgaben nach dem Fahrlehrergesetz.
In der Kfz-Zulassungsbbehörde (Zulassungsstelle) werden fabrikneue und gebrauchte Fahrzeuge zugelassen, Ausfuhr- und Kurzzeitkennzeichen erteilt und Kraftfahrzeuge Außerbetrieb gesetzt. Außerdem berichtigen die Mitarbeiter die Zulassungspapiere bei Wohnwechsel innerhalb des Ortes bzw. Landkreises, bei Namensänderungen des Fahrzeughalters, Versicherungswechsel und bei technischen Änderungen. Bei rechtlich begründeter Notwendigkeit stellt die Kfz-Zulassungsbehörde auch Ersatzpapiere aus und erteilt Ausnahmegenehmigungen nach Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Für die Dienstleistungen der KFZ-Zulassungsbehörde ist eine Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten möglich.
Die Straßenverkehrsbehörde ist u.a. zuständig für die Erteilung von Genehmigungen für den gewerblichen Personen- und Güterkraftverkehr und die Belange der Straßenverkehrsordnung. Sie erlässt Anordnungen nach der StVO, erteilt Sondergenehmigungen für den Großraum- und Schwerverkehr sowie Ausnahmegenehmigungen nach dem Schwerbehindertengesetz und bei Inanspruchnahme des öffentlichen Verkehrsraumes für Baumaßnahmen oder Veranstaltungen.
Die Bezahlung der genannten Dienstleistungen ist nur mit Barzahlung möglich!
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