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Verkehr & Ordnung
Zum Straßenverkehrsamt des Landkreises gehören neben der Erledigung von Aufgaben des Straßenverkehrswesens und des ÖPNV die Fahrerlaubnis- und die Kfz-Zulassungsbehörde.

Die Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) bearbeitet Anträge zur Erteilung, Erweiterung, Verlängerung und Neuerteilung von Fahrerlaubnissen, Fahrerlaubnissen zur Fahrgastbeförderung und zur Erteilung einer Fahrerlaubnis aufgrund einer Dienst- oder ausländischen Fahrerlaubnis. Des weiteren erfolgt die Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts und der damit verbundene Umtausch in den EU-Führerschein sowie die Ausstellung eines neuen Führerscheins bei Verlust oder Beschädigung des Dokumentes. Die Mitarbeiter erteilen bei Bedarf einen internationalen Führerschein. Die Fahrerlaubnisbehörde ergreift Maßnahmen bei Verstößen innerhalb der Probezeit und die Maßnahmen nach dem Punktesystem. Weiterhin ist die Fahrerlaubnisbehörde zuständig für Aufgaben nach dem Fahrlehrergesetz.

In der Kfz-Zulassungsbbehörde (Zulassungsstelle) werden fabrikneue und gebrauchte Fahrzeuge zugelassen, Ausfuhr- und Kurzzeitkennzeichen erteilt und Kraftfahrzeuge Außerbetrieb gesetzt. Außerdem berichtigen die Mitarbeiter die Zulassungspapiere bei Wohnwechsel innerhalb des Ortes bzw. Landkreises, bei Namensänderungen des Fahrzeughalters, Versicherungswechsel und bei technischen Änderungen. Bei rechtlich begründeter Notwendigkeit stellt die Kfz-Zulassungsbehörde auch Ersatzpapiere aus und erteilt Ausnahmegenehmigungen nach Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Für die Dienstleistungen der KFZ-Zulassungsbehörde ist eine Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten möglich.

Die Straßenverkehrsbehörde ist u.a. zuständig für die Erteilung von Genehmigungen für den gewerblichen Personen- und Güterkraftverkehr und die Belange der Straßenverkehrsordnung. Sie erlässt Anordnungen nach der StVO, erteilt Sondergenehmigungen für den Großraum- und Schwerverkehr sowie Ausnahmegenehmigungen nach dem Schwerbehindertengesetz und bei Inanspruchnahme des öffentlichen Verkehrsraumes für Baumaßnahmen oder Veranstaltungen.

Die Bezahlung der genannten Dienstleistungen ist nur mit Barzahlung möglich!


Hausanschrift:

Landkreis Holzminden
-Straßenverkehrsamt-
Rehwiese 35

37603 Holzminden

Hausfax: 05531/707-574

Leitung:

Dieter Fanselow
Tel.: 05531/707-555
Email: Dieter.Fanselow@Landkreis-Holzminden.de

  Postanschrift:

Postfach 1353
37593 Holzminden


Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag
7.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Dienstag und Donnerstag
14.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Außenstelle Eschershausen:
Montag, Mittwoch und Freitag
von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Zulassungsbehörde

Ansprechpartner:

Rainer Renz
Tel.: 05531/707-572
Email:Zulassung@Landkreis-Holzminden.de

Zu den Dienstleistungen der Zulassungsbehörde
  Fahrerlaubnisbehörde

Ansprechpartner:

Sven Heinrich
Tel.: 05531/707-551
Email:Fuehrerscheinstelle@Landkreis-Holzminden.de

Zu den Dienstleistungen der Fahrerlaubnisbehörde
  Dienstleistungen der unteren Verkehrsbehörde  




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