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Vermietung von Schulanlagen, Sporthallen...

Vermietung von Schulräumen und Schuleinrichtungen (Schulanlagen)


Räume und Einrichtungen der Schulen, die sich in der Trägerschaft des Landkreises Holzminden befinden, können außerhalb der Schulzeiten an Dritte vermietet werden (außerschulische Nutzung).

Die Vergabe der Räume und Einrichtungen erfolgt auf Antrag. Dieser ist über die betroffene Schule beim Schul- und Kulturamt des Landkreises Holzminden zu stellen.

Der Antragsvordruck kann beim Schul- und Kulturamt angefordert werden. Er kann aber auch hier heruntergeladen werden:


Für die Nutzung der Räume und Einrichtungen ist eine Gebühr zu entrichten. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Art und Umfang der Nutzung.

Rechtliche Grundlage für die Vermietung von Schulräumen und Schuleinrichtungen sind die folgenden Satzungen:

  • Satzung über die Überlassung von Schulräumen und Schuleinrichtungen (Schulanlagen) des Landkreises Holzminden für schulfremde Zwecke vom 30.06.2008 (Amtsblatt für den Landkreis Holzminden Nr. 8/Jahrgang 2008, Seite 297ff.)
  • Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Schulräumen und Schuleinrichtungen (Schulanlagen) des Landkreises Holzminden zu schulfremden Zwecken vom 26.10.1998 (Amtsblatt für den Landkreis Holzminden, Seite 547) und die hierzu ergangenen Änderungssatzungen

Die v.g. Satzungen können Sie ebenfalls hier herunterladen:






Vermietung von Sporthallen und Sportfreiflächen (Schulsportanlagen)


Neben den Schulanlagen können auch die Schulsportanlagen in der außerschulischen Zeit von Dritten, insbesondere von sporttreibenden Vereinen, angemietet werden.

Die Vergabe der Nutzungszeiten für die Schulsportanlagen, die im Eigentum des Landkreises Holzminden stehen, wird jedoch in einigen Fällen von den örtlichen Gemeindeverwaltungen wahrgenommen. Diese erheben dann auch die durch die Inanspruchnahme anfallenden Gebühren.

Der folgenden Tabelle können Sie die jeweiligen Zuständigkeiten für die einzelnen Schulsportanlagen des Landkreises entnehmen:

Vergabe von Schulsportanlagen
Schulsportanlage(n) in Zuständig für Vergabe
Bodenwerder (Schulzentrum):
Sporthalle (27m x 45m)
Sporthalle (18m x 33m)
Gymnastikraum
Stadt Bodenwerder
Delligsen (Schulzentrum):
Sporthalle
Sportfreianlage (Großspielfeld)
Flecken Delligsen
Eschershausen (Schulzentrum):
Sporthalle
Landkreis Holzminden
Holzminden:
Sporthalle Billerbeck
Sporthalle Von-Langen-Allee
Turnhalle An den Teichen
Turnhalle Uferstraße
Gymnastikraum An den Teichen
Stadt Holzminden
Stadtoldendorf (Schulzentrum):
Sporthalle
Turnhalle
Gymnastikraum
Sportfreianlage (Großspielfeld)
Sportfreianlage (Kleinspielfeld)
Landkreis Holzminden


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