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Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz
Schutz des Menschen vor möglichen Gesundheitsgefährdungen, die von Lebensmitteln oder Bedarfsgegenständen ausgehen können sowie Schutz vor Täuschung durch


  • Regelmäßige Betriebsprüfungen:


    • Es werden Lebensmittelbetriebe wie Fleischereien,
      Lebensmittelgeschäfte und Gaststätten, aber auch
      Imbissstände, Wochenmärkte, Direktvermarkter und
      Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung (z.B. Küchen
      in Seniorenheimen, Schulen, Werkskantinen und
      Kindergärten) kontrolliert auf:


      • Bau- und Einrichtungssubstanzen

      • Betriebs-, Produkt- und Personalhygiene

      • Arbeitsabläufe

      • Betriebseigene Maßnahmen und Kontrollen

      • Etikettierung und Kenntlichmachung der Produkte

  • Entnahme von Proben, Auswertung von Ergebnissen und Einleitung von Maßnahmen:


    • Die zuständigen Mitarbeiter nehmen auf allen Stufen der
      Lebensmittelgewinnung und Lebensmittelverarbeitung von
      der Produktion bis zum Verbraucher Plan-, Beschwerde- und
      Verdachtsproben. Die Ergebnisse werden ausgewertet. Sind
      Produkte gesundheitsgefährdend, verdorben, im Wert gemin-
      dert oder nicht verkehrsfähig, trifft die Lebensmittelüberwach-
      ungsbehörde die erforderlichen Maßnahmen.
      Das Amt ist auch Ansprechpartner bei Verbraucherbe-
      schwerden.

  • Überwachung des Verkehrs mit Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln, freiverkäuflichen Arzneimitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen.


    • Zu sonstigen Bedarfsgegenständen zählen beispielsweise
      Lebensmittelbedarfsgegenstände, Bekleidung mit
      Hautkontakt, Schmuck, Schuhe, Spielwaren, Scherzartikel,
      Wasch- und Reinigungs- sowie Pflegemittel

  • Beratung und Sachverständigentätigkeit, Kontakt mit Verbraucherverbänden
  • Beteiligung an Erlaubnisverfahren nach dem Gaststättengesetz
  • Stellungnahmen zu Bauanträgen
  • Verfolgung und Ahndung lebensmittelrechtlicher Verstöße

  • Registrierung von Lebensmittelunternehmen


    Das neue EU-Recht verpflichtet jeden, der Lebensmittel produziert, verarbeitet oder vertreibt, seine Tätigkeit beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu melden. Ausgenommen sind lediglich der Umgang mit lebenden Tieren und Pflanzen vor dem Ernten sowie die Verarbeitung, Lagerung und Handhabung von Lebensmitteln zum häuslichen privaten Verbrauch.

    Für Ihre Meldung nutzen Sie bitte hinterlegten Vordruck unter der Abbildung. Schicken Sie das ausgefüllte Meldeformular bitte an den Landkreis Holzminden - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt - Bürgermeister-Schrader-Str. 24, 37603 Holzminden.
    Meldevordruck Lebensmittelunternehmen Dateianhang: 'PDF'-Datei herunterladen - Wird in einem neuen Fenster angezeigt. Meldevordruck für Lebensmittelunternehmen

    Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes gerne zur Verfügung.

Merkblätter


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