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Elektro-Schrott
Seit dem 24.3.06 dürfen ausgediente Elektrogeräte nicht mehr in die Mülltonne geworfen werden. Diese Geräte müssen dann getrennt entsorgt werden. Der Grund ist das hohe Schadstoff- und Wertstoffpotential in diesen Geräten. So bestehen Waschmaschinen überwiegend aus dem Wertstoff Metall, enthalten aber auch elektronische Bauteile, die schadstoffhaltig sind. Die Gehäuse von Monitoren sind mit Flammschutzmitteln behandelt, die in der Verbrennung zu hochgiftigen Dioxinen führen.
Zur umweltgerechten Entsorgung hat der Gesetzgeber das Elektro- und Elektronikgeräte-Gesetz erlassen. Diese gilt für Haushalte, Gewerbe und Freiberufler wie Arztpraxen.
Welche Geräte gehören nun dazu?
Grundsätzlich gehören alle mobilen Geräte mit Stecker oder mit Batterie/Akku zu dieser neuen Abfallart. Dazu gehören z. B. sowohl elektrische Zahnbürsten, Mixer, Handys, Armbanduhren als auch Staubsauger, Rasenkantenschneider sowie Exoten wie Sportschuhe mit Blinklicht. Nicht dazu gehören Geräte, die fest im Haus eingebaut waren (wie Heizungs- oder Lüftungsanlagen und Nachtspeicheröfen).
Wie wird gesammelt?
Wer seine Geräte sofort loswerden will kann sie an vier Stellen kostenlos abgeben:
Zentrale Annahmestelle ist das Entsorgungszentrum Am Dammbruch 2 im Holzmindener Gewerbegebiet Rehwiese. Weiterhin können die Geräte zu den Wertstoffsammelplätzen in Bodenwerder, Boffzen und auf die Bauabfalldeponie Delligsen gebracht werden.
Elektro-Schrottcontainer auf den Wertstoffsammelplätzen
Wer die Geräte über 5 kg nicht selbst wegbringen kann, für den gibt es die Möglichkeit der Abholung im Rahmen der Sperrmüllabfuhr. Als finanzieller Beitrag zu den Abfuhrkosten sind hier Sperrmüllmarken auf die Geräte zu kleben. Als Richtwert gilt, wie beim Sperrmüll: bis 15 kg Gerätegewicht eine
Kleingeräte als Elektroschrott im Karton zum Sperrmüll
Wertmarke, bis 30 kg zwei Marken und über 30 kg drei Marken. Elektro-Kleingeräte unter 5 kg Einzelgewicht müssen zu den Wertstoffsammelpätzen gebracht werden. Je nach Gewicht der Geräte müssen die Wertmarken geklebt werden.
Durch diese zusätzliche Abfallart beim Sperrmüll ist es noch wichtiger die Abfallarten Metallschrott, Elektroschrott, Holz und restlicher Sperrmüll am Abfuhrtag getrennt voneinander zur Abholung bereit zu stellen.
Kühlgeräte werden beim Sperrmüll nicht mitgenommen. Nach telefonischer Terminvereinbarung unter Nummer 05531-99 30 66 werden gie Kühlgeräte abgeholt. Für diesen Service werden 15 € Gebühren fällig.
Um welche Geräte geht es?
Gruppe 1:
Haushaltsgroßgeräte
Waschmaschinen, Geschirrspüler, Trockner; Herde, Elektrische Heizgeräte, Elektrische Heizkörper; Sonstige Großgeräte zum Beheizen von Räumen, Betten und Sitzmöbeln; Elektrische Ventilatoren; Klimageräte
Automatische Ausgabegeräte
Heißgetränkeautomaten; Automaten für heiße oder kalte Flaschen oder Dosen; Automaten für feste Produkte; Geldautomaten; Jegliche Geräte zur automatischen Abgabe von Produkten
Gruppe 2:
Kühlgeräte
Gruppe 3:
Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik
Großrechner, Minicomputer, Drucker, PCs (einschließlich CPU, Maus, Bildschirm und Tastatur), Laptops (einschließlich CPU, Maus, Bildschirm und Tastatur), Elektronische Notizbücher, Kopiergeräte, Elektrische und

Telekommunikationsgeräte
elektronische Schreibmaschinen, Taschen- und Tischrechner, Sonstige Produkte und Geräte zur Erfassung, Speicherung, Verarbeitung, Darstellung oder Übermittlung von Informationen mit elektronischen Mitteln, Benutzerendgeräte und –systeme, Faxgeräte, Telexgeräte, Telefone, Münz- und Kartentelefone, Anrufbeantworter, Sonstige Produkte oder Geräte zur Übertragung von Tönen, Bildern oder sonstigen Informationen mit Telekommunikationsmitteln
Geräte der Unterhaltungselektronik
Radiogeräte, Fernsehgeräte, Videokameras, Videorekorder, Hi-Fi-Anlagen, Audio-Verstärker, Musikinstrumente,Sonstige Produkte oder Geräte zur Aufnahme oder Wiedergabe von Tönen oder Bildern, einschließlich Signalen, oder andere Technologien zur Übertragung von Tönen und Bildern mit anderen als Telekommunikationsmitteln
Gruppe 4:
Beleuchtungskörper
Leuchten für Leuchtstofflampen Stabförmige Leuchtstofflampen, Kompaktleuchtstofflampen, Entladungslampen, einschließlich Hochdruck-Natriumdampflampen und Metalldampflampen, Niederdruck-Natriumdampflampen, Sonstige Beleuchtungskörper oder Geräte für die Ausbreitung oder Steuerung von Licht mit Ausnahme von Glühlampen
Gruppe 5:
Haushaltskleingeräte
Staubsauger, Teppichkehrmaschinen, Sonstige Reinigungsgeräte, Geräte zum Nähen, Stricken, Weben oder zur sonstigen Bearbeitung von Textilien,
Bügeleisen und sonstige Geräte zum Bügeln, Mangeln oder zur sonstigen Pflege von Kleidung, Toaster, Friteusen, Mühlen, Kaffeemaschinen und Geräte zum Öffnen oder Verschließen von Behältnissen oder Verpackungen, Elektrische Messer, Haarschneidegeräte, Haartrockner, elektrische Zahnbürsten, Rasierapparate, Massagegeräte und sonstige Geräte für die Körperpflege, Wecker, Armbanduhren und Geräte zum Messen, Anzeigen oder Aufzeichnen der Zeit, Waagen
Elektrische und elektronische Werkzeuge (mit Ausnahme ortsfester industrieller Großwerkzeuge)
Bohrmaschinen; Sägen; Nähmaschinen; Geräte zum Drehen, Fräsen, Schleifen, Zerkleinern, Sägen, Schneiden, Abscheren, Bohren, Lochen, Stanzen, Falzen, Biegen oder zur entsprechenden Bearbeitung von Holz, Metall und sonstigen Werkstoffen; Niet-, Nagel- oder Schraubwerkzeuge oder Werkzeuge zum Lösen von Niet-, Nagel- oder Schraubverbindungen oder für ähnliche Verwendungszwecke; Schweiß- und Lötwerkzeuge oder Werkzeuge für ähnliche Verwendungszwecke; Geräte zum Versprühen, Ausbringen, Verteilen oder zur sonstigen Verarbeitung von flüssigen oder gasförmigen Stoffen mit anderen Mitteln; Rasenmäher und sonstige Gartengeräte
Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte
Elektrische Eisenbahnen oder Autorennbahnen; Videospielkonsolen; Videospiele; Fahrrad-, Tauch-, Lauf-, Rudercomputer usw.; Sportausrüstung mit elektrischen oder elektronischen Bauteilen; Geldspielautomaten
Medizinprodukte (mit Ausnahme implantierter und infektiöser Produkte):
Geräte für Strahlentherapie; Kardiologiegeräte; Dialysegeräte; Beatmungsgeräte; Nuklearmedizinische Geräte; Laborgeräte für In-vitro-Diagnostik; Analysegeräte; Gefriergeräte; Fertilisations-Testgeräte; Sonstige Geräte zur Erkennung, Vorbeugung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen
Überwachungs- und Kontrollinstrumente:
Rauchmelder; Heizregler; Thermostate; Geräte zum Messen, Wiegen oder Regeln in Haushalt und Labor; Sonstige Überwachungs- und Kontrollinstrumente von Industrieanlagen (z. B. in Bedienpulten)
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