Wahl zum Niedersächsischen Landtag

Niedersächsischer Landtag
Alle fünf Jahre werden die Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages (bis 1994 alle vier Jahre) nach den gleichen Grundsätzen gewählt, wie sie für die Bundestagswahl gelten.
Es gilt: Erst- und Zweitstimmen, Fünfprozenthürde. Wer in einem Wahlkreis gewählt ist, behält aber seinen Sitz auch dann, wenn seine Partei weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erhält. Der Landtag besteht (ohne eventuelle Überhang- und Ausgleichsmandate) aus 135 Abgeordneten (ab 2008, bis dahin waren es 155).
87 davon werden direkt in den Landtagswahlkreisen Niedersachsens gewählt. Die übrigen Sitze werden den Parteien entsprechend ihrem Zweitstimmenanteil nach dem d´Hondtschen Verfahren zugeteilt.
Eine Partei, die in den Wahlkreisen mehr Sitze erringt als ihr nach ihrem Gesamtstimmenergebnis zusteht, behält diese Sitze (Überhangmandate). In diesem Fall wird die Gesamtzahl der Landtagsmandate (135) um die doppelte Zahl der Überhangmandate erhöht und die Sitzverteilung wird auf der Grundlage der erhöhten Sitzzahl neu berechnet. So wird (und dies ist eine Abweichung zur Bundestagswahl) der "Vorsprung" einer Partei, der sich durch Überhangmandate ergibt, neutralisiert.
Die nächste Landtagswahl in Niedersachsen findet am 27. Januar 2008 statt.
Der Landkreis Holzminden ist eigenständiger Wahlkreis - der Wahlkreis 20 (Holzminden).
zu den detaillierten Wahlergebnissen des Wahlkreises 20 - Holzminden - hier klicken!
zu den Wahlergebnissen ganz Niedersachsens - online-Angebot des NDR zur Landtagswahl 2008 - hier klicken!
Kreiswahlleiter:
Ltd. Kreisverwaltungsdirektor Rainer Becker
stellv. Kreiswahlleiterin:
Kreisangestellte Nele Rosenhagen
zentrale Geschäftsstelle der Kreiswahlleitung:
Kreisangestellter Ralph Heinemeier
Tel: (05531) 707 286
Fax: (05531) 707 6 286
ralph.heinemeier@landkreis-holzminden.de
Infos zur Landtagswahl:

Wahlkreiskarte
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