Am 10. Dezember 2008 hat das Bundeskabinett den 7. Juni 2009 als Wahltag bestimmt.
Der Zeitraum, in dem eine Europawahl stattfinden muss, bestimmt sich zunächst durch die Wahlperiode und genauer durch den gesetzlich festgelegten Zeitraum.
Die Wahlen zum Europäischen Parlament finden alle fünf Jahre statt. Etwa ein halbes Jahr vor der Wahl bestimmt die Bundesregierung (§ 7 Europawahlgesetz) den genauen Wahltermin im Rahmen einer vom Rat der Europäischen Union (Art. 10 und 11 Beschluss und Akt zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments vom 20. September 1976, sog. Direktwahlakt) festgelegten Zeitspanne.
Rund 375 Millionen EU-Bürgerinnen und EU-Bürger in 27 Mitgliedstaaten der EU sind aufgerufen, das Europäische Parlament neu zu wählen.
Die 99 Abgeordneten aus der Bundesrepublik Deutschland werden für fünf Jahre gewählt.
Die Zeitspanne erstreckt sich grundsätzlich in einem für alle Mitgliedstaaten gleichen Zeitraum von Donnerstag bis Sonntag, um zu gewährleisten, dass die verschiedenen Wahltraditionen in den Mitgliedstaaten beibehalten werden können. In den meisten Mitgliedstaaten wird wie in Deutschland an einem Sonntag oder gesetzlichen Feiertag gewählt, in Großbritannien und den Niederlanden werden die Wahllokale aber zum Beispiel donnerstags geöffnet.
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