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Grundwasserbenutzung
Wann handelt es sich um eine Grundwasserbenutzung?
Nach den wasserrechtlichen Bestimmungen stellen folgende Maßnahmen eine Grundwasserbenutzung dar:
Brunnen


Erlaubnispflichtig oder Erlaubnisfrei ?
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie das Niedersächsische Wassergesetz machen grundsätzlich jede Benutzung des Grundwassers abhängig von einer behördlichen Erlaubnis. Ein entsprechender Antrag auf Erteilung der Erlaubnis ist rechtzeitig vor Beginn der Grundwassernutzung bei der Unteren Wasserbehörde einzureichen.

Nach § 46 WHG in Verbindung mit § 86 NWG gibt es einige Ausnahmen von der Erlaubnispflicht für eine Grundwasserbenutzung. So kann zum Beispiel das Zutagefördern von Grundwasser für das Tränken von Vieh außerhalb des Hofbetriebs oder in geringen Mengen zur Nutzung der Bewässerung des eigenen Gartens erlaubnisfrei sein. Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt „Erlaubnisfreie Grundwassernutzung“ entnehmen.


Da es sich zum Teil um unbestimmte Rechtsbegriffe handelt, und diese darüber hinaus nicht für jeden Standort (z.B. in Wasserschutzgebieten) anwendbar sind, sollte vor jeder Grundwasserbenutzung mit der Unteren Wasserbehörde geklärt werden, ob die geplante Maßnahme einer Erlaubnis bedarf oder nicht.


Anzeigepflicht einer Brunnenbohrung
Darüber hinaus ist jede Bohrung (Niederbringung) eines Brunnens gemäß § 49 WHG rechtzeitig vor Beginn der Bohrung anzuzeigen.


Was ist noch zu beachten?
Wenn Sie eine Grundwasserbenutzung planen sollten Sie nachfolgendes bei Ihren Planungen berücksichtigen:



  • Wassergroschen, Wasserpfennig
    Für die Grundwasserbenutzung ist möglicherweise jährlich eine Wasserentnahmegebühr zu zahlen.
  • Anzeige nach § 13 Trinkwasserverordnung
    Nach § 13 Absatz 3 der Trinkwasserverordnung ist die Nutzung von Trink- und Brauchwasseranlagen zusätzlich beim Gesundheitsamt anzuzeigen.
  • Anschluss- und Benutzungszwang
    In der Regel haben die öffentlichen Wasserversorgungsbetriebe in ihren Satzungen einen Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Wasserversorgung geregelt. Bevor Sie eine Eigenversorgung nutzen, sollten Sie vorher mit Ihrem Wasserversorger abstimmen, ob eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang erforderlich ist.

Haben Sie weitere Fragen zu dem Thema Grundwasser wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter.

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