Logo
Gewässerunterhaltung
Gewässerordnungen
Je nach wasserwirtschaftlicher Bedeutung der Gewässer wird in Niedersachsen zwischen Gewässern I., II. und III. Ordnung unterschieden. Zu den Gewässern I. Ordnung wird im Landkreis Holzminden nur die Weser aufgrund ihrer Bedeutung als Bundeswasserstraße zugeordnet. Zu den Gewässern II. Ordnung zählen die Gewässer, die nicht zu den Gewässern I. Ordnung gehören und die aufgrund Ihrer überörtlichen Bedeutung für das Gebiet eines Unterhaltungsverbandes jedoch in einem Verzeichnis aufgeführt sind. Gewässer III. Ordnung gibt es eine Vielzahl. Hierzu gehören auch die nicht immer wasserführenden Gräben, natürlichen Teiche, Tümpel und Seen sowie alle Fließgewässer, die nicht Gewässer I. oder II. Ordnung sind. Die Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetes (WHG) und des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) sind immer dann anzuwenden, wenn das betreffende Gewässer mehr als ein Grundstück be- oder entwässert.

Was versteht man unter Gewässerunterhaltung?
Die Gewässerunterhaltung umfasst gemäß § 39 WHG in erster Linie die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses. Sie soll aber auch den Belangen des Naturschutzes Rechnung tragen und Landschaftsbild und Erholungswert berücksichtigen. Ein sehr wichtiger Aspekt der Gewässerunterhaltung ist deshalb auch die Pflege der Vegetation. Letztendlich haben die für die Gewässerunterhaltung Verantwortlichen ständig die schwierige Aufgabe zu erfüllen, einen Kompromiss zwischen den Wünschen der Gewässeranlieger nach Hochwasserschutz und Schutz vor Vernässung sowie dem Wohl der Allgemeinheit (Sicherung der Wasserführung, gute Wasserqualität und naturnahe Gewässer) zu finden. Die Gewässerunterhaltung ist eine gesetzliche Pflicht der Träger der Unterhaltungslast an den Gewässern. Gemäß EU- Wasserrahmenrichtlinie sind dabei die im Maßnahmenplan festgelegten Bewirtschaftungsziele zu beachten.

Wer ist für die Gewässerunterhaltung zuständig?
Wem die Unterhaltungspflicht obliegt, richtet sich nach der Gewässerordnung. Für die Gewässer II. Ordnung, sind die gemäß § 63 NWG extra dafür flächendeckend in ganz Niedersachsen gebildeten Unterhaltungsverbände zuständig. Die Gewässer III. Ordnung müssen, wenn die Unterhaltung nicht von der entsprechenden Gemeinde oder einem Wasser- und Bodenverband übernommen wurde, von den jeweiligen Eigentümern unterhalten werden. Lassen sich diese nicht ermitteln, so obliegt die Unterhaltung den Anliegern. Die Unterhaltung der Weser (Gewässer I. Ordnung), die als schiffbares Gewässer eine Wasserstraße ist, obliegt den Wasser- und Schifffahrtsämtern Für den Bereich der Oberweser ist das Wasser- und Schifffahrtsamt Hannoversch Münden zuständig.

Übrigens, für die Unterhaltung von baulichen Anlagen im und am Gewässer, z. .B. Brücken oder ähnliches ist der Eigentümer der baulichen Anlage verantwortlich.

Weitere Informationen zur Gewässerunterhaltung können Sie auch der Broschüre des Umweltbundesamtes „Kleine Fließgewässer pflegen und entwickeln“ entnehmen.

Gewässerschauen
Regelmäßig einmal im Jahr werden bei Gewässern II. Ordnung die Gewässerschauen durchgeführt. Bei der Gewässerschau wird der Zustand der Gewässer begutachtet, Missstände werden aufgenommen und Maßnahmen zu deren Beseitigung angeregt. Unabhängig davon führt die Untere Wasserbehörde nach Bedarf darüber hinaus weitere Überprüfungen an den Gewässern aller Ordnungen durch.

Unterhaltungsverbände im Landkreis Holzminden
Im Landkreis Holzminden fallen die Gewässer II. Ordnung in den Zuständigkeitsbereich der nachfolgenden sechs Unterhaltungsverbände:
Unterhaltungsverband Bever-Holzminde (Nr. 24)
Allersheimer Kirchweg 4
37603 Holzminden
Tel.: 05531/8144161
E-Mail: E-Mail versenden.
www.bever-holzminde.de
Unterhaltungsverband Lenne (Nr. 25)
Raabestraße 10
37632 Eschershausen
Tel.: 05534/1940
E-Mail: E-Mail versenden.
Leineverband (Nr. 51)
Wallstraße 36
37154 Northeim
Tel.: 05551/908156-0
Fax: 05551/908156-99
E-Mail: E-Mail versenden.
www.leineverband.de
Unterhaltungsverband Ilse-Hamel (Nr. 26)
Steinhof 1
31848 Bad Münder
Tel.: 05042/9430
Fax: 05042/943155
E-Mail: E-Mail versenden.
Unterhaltungsverband Emmer-Humme (Nr. 27)
Untere Straße 6
31812 Bad Pyrmont
Tel.: 05281/4291
Fax: 05281/618489
E-Mail: E-Mail versenden.
Unterhaltungsverband Schwülme (Nr. 23)
Graftstraße 7
37170 Uslar
Tel.: 05571/307132
Fax: 05571/307107
E-Mail:E-Mail versenden.
www.uslar.de





















Haben Sie weitere Fragen zu dem Thema Gewässerunterhaltung wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter.

Druckversion anzeigen



CITYWERK TOP!