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Wahlen
allgemein, unmittelbar, frei, gleich, geheim

Einige Begriffsbestimmungen nach dem Nieders. Kommunalwahlgesetz (NKWG) sowie weiterführende Links

Allgemeine Neuwahlen sind die Gemeinde-, Samtgemeinde- und Kreiswahlen in allen Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreisen und die Regionswahl in der Region Hannover, deren Termin durch die Landesregierung einheitlich bestimmt wird. Hauptwahlen sind dabei die allgemeinen Neuwahlen, einzelne Neuwahlen, Direktwahlen (hauptamtliche Bürgermeister/innen, hauptamtliche Landräte/innen) sowie Wiederholungswahlen.
Wahlgebiet ist bei der Wahl der Vertretrinnen und Vertreter sowie bei der Direktwahl das Gebiet der betreffenden Körperschaft, im Übrigen das Gebiet, für welches das zu wählende Gremium (Stadtbezirksrat, Ortsrat..) zuständig ist.

Die nächste Kommunalwahl findet am 11.09.2011 statt.


Weitere aktuelle Infos der Kreiswahlleitung zur Kommunalwahl 2011 finden Sie unter Kommunalwahl 2011

oder allgemein auf der Homepage des Bundes- und Nds. Landeswahleiters Landeswahlleiter und Bundeswahleiter . Dort können auch die zugehörigen Gesetze und Verordnungen online eingesehen werden.

Die Wahlleitungen

Die Kreiswahlleiter sind zugleich Vorsitzende des jeweiligen Kreiswahlausschusses. Sie werden vor jeder Wahl durch die jeweilige Landesregierung oder durch von ihr benannte Stellen benannt und sind u. a. zuständig für die


  • Entgegennahme und Vorprüfung der Kreiswahlvorschläge,
  • Bekanntmachung der zugelassenen Kreiswahlvorschläge,
  • Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses im Wahlkreis und Mitteilung an den Landeswahlleiter,
  • Vorbereitung der endgültigen Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis durch den Kreiswahlausschuss,
  • die Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses im Wahlkreis

Wahlleitung ist in den Gemeinden die Gemeindewahlleiterin/der Gemeindewahlleiter für die Gemeindewahl und die Wahl zum Stadtbezirksrat sowie für die Direktwahl.

Wahlleitung in den Samtgemeinden ist die Samtgemeindewahleiterin/der Samtgemeindewahlleiter für die Samtgemeindewahl sowie für die jeweilige Direktwahl.


Ralph Heinemeier
Landkreis Holzminden
Büro des Landrats
Kreistagsbüro / Kreiswahlleitung
Telefon: 05531/707-286
Fax: 05531/707-6286
E-Mail: ralph.heinemeier@landkreis-holzminden.de










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