Die Hauptaufgabe des Justiziariates der Kreisverwaltung besteht in der internen juristischen Beratung der Fachämter und der Eigenbetriebe des Landkreises und deren Vertretung in gerichtlichen Verfahren sowie der Rechtsberatung für die kreisangehörigen Gemeinden, Samtgemeinden und den der Aufsicht des Landkreises unterstehenden Körperschaften. Daneben wird die Funktion der unteren Kommunalaufsichtsbehörde ausgeübt. Die Tätigkeiten des Justitiariats ist also vergleichbar mit der eines Rechtsanwaltes - allerdings ausschließlich im Auftrag der Einrichtungen des Landkreises.
Eine rechtliche Beratung von Personen oder Einrichtungen außerhalb der Kreisverwaltung durch das Justiziariat erfolgt nicht. Aufgrund der Regelungen des Rechtsberatungsgesetzes dürfen vom Justiziariat an Außenstehende keine rechtlichen Auskünfte erteilt werden. Diese Aufgabe ist Rechtsanwälten vorbehalten.
Dem Landkreis Holzminden ist gesetzlich die Rechtsaufsicht (Kommunalaufsicht) über die kreisangehörigen Gemeinden, Städte und Samtgemeinden zugewiesen (vgl. § 171 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz - NKomVG -).
Die Aufsicht (allgemeine und finanzielle) stellt sicher, dass die 32 Gemeinden und 4 Samtgemeinden die geltenden Gesetze beachten. Unter dem Begriff Gemeinden sind sowohl die 30 Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden sowie die selbständige Gemeinde Stadt Holzminden und die Einheitsgemeinde Flecken Delligsen zu verstehen. Für die Aufsicht gilt der Grundsatz, dass die Entschlusskraft und Verantwortungsfreude der Gemeinden nicht beeinträchtigt werden soll. Aufsichtsbehördliche Maßnahmen trifft die Kommunalaufsicht nach pflichtgemäßem Ermessen (Opportunitätsprinzip). Die Aufsicht wird nur im öffentlichen Interesse ausgeübt, d. h., sie dient nicht dem Schutz von Einzelinteressen. Ein Rechtsanspruch Dritter auf aufsichtsbehördliche Maßnahmen besteht nicht. Wenn individuelle Rechte verletzt sein könnten, steht den Bürgerinnen und Bürgern der Rechtsweg (z. B. Widerspruch und Klage gegen eine Verwaltungsentscheidung) offen. Maßnahmen der Kommunalaufsicht stehen selbständig neben dem gerichtlichen Rechtsschutz, den die Bürgerinnen und Bürger gegen hoheitliches Handeln der Samtgemeinden und Gemeinden erlangen können.
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Landkreis Holzminden
- Amt für Ordnung und Verkehr -
Justiziariat, Kommunalaufsicht
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