Die Überwachung des fließenden Verkehrs (Einhaltung der Vorschriften der StVO) erfolgt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Wozu Überwachung?
Ziel der Verkehrssicherheitsarbeit ist die Reduzierung von Verkehrsunfällen und deren Unfallfolgen, um den Schutz für Leben und Gesundheit sowie für bedeutende Sachwerte zu gewährleisten. Inhalt der Verkehrssicherheitsarbeit ist auch die Verkehrsüberwachung und darin eingeschlossen die Geschwindigkeitsüberwachung.
Die Geschwindigkeitsüberwachung ist nicht nur den Polizeibehörden vorbehalten, sondern darf u.a. auch von den Landkreisen ausgeführt werden. Die Überwachung von Straßen erfolgt so gut wie ausschließlich an Gefahrenstellen.
Unter Gefahrstellen versteht man Unfallhäufungsstellen und solche Streckenabschnitte, auf denen eine erhöhte Unfallgefahr angenommen werden muss. Letzteres ist z. B. der Fall, wenn sich in unmittelbarer Nähe Spielplätze, Schulen, Seniorenheime oder andere Objekte für ähnlich schutzbedürftige Personen befinden.
Haben Sie Anregungen für eine entsprechende Messstelle oder Fragen zu "Ihrer Straße", wenden Sie sich bitte an o.g. Ansprechpartner.
Tatbestandskatalog
Die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten richtet sich nach dem Bußgeldkatalog, der bundesweit gilt und eine einheitliche Behandlung gleicher Verstöße sicherstellen soll. Dort sind die Folgen für einen Regelfall festgeschrieben. Eine Abweichung von diesem Tatbestandskatalog ist z. B. bei Voreintragungen (Punkte) im Kraftfahrtbundesamt Flensburg möglich.
Ebenso ist die Fahrzeugart entscheidend. Für PKW mit Anhänger, LKW, Gefahrguttransporte, Omnibusse mit Fahrgästen etc. gelten z. T. deutlich höhere Regelsätze. Im Bußgeldverfahren (ab 35 Euro) fallen zusätzliche Verfahrenskosten an.
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