Arbeiten, die so tief in den Boden eindringen, dass sie sich unmittelbar oder mittelbar auf das Grundwasser auswirken können, sind der Unteren Wasserbehörde mindestens
einen Monat vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen.
Die Anzeige eines Bohrvorhabens ist mit dem
Formular für Bohranzeigen vorzunehmen.
Nach Prüfung der Anzeige entscheidet die Untere Wasserbehörde, ob eine wasserrechtliche Erlaubnis für die geplante Maßnahme zu erteilen ist oder Maßnahmen zur Verhütung von schädlichen Auswirkungen auf das Grundwasser anzuordnen sind.
Darüber hinaus sind alle mit Maschinenkraft abgeteuften Bohrungen und Erdaufschlüsse beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küstenschutz und Naturschutz
(NLWKN) und beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
(LBEG) anzuzeigen.
Erdaufschlüsse zum Zweck der Errichtung einer
Erdwärmeanlage / Erdwärmesonden unterliegen besonderen Vorschriften.
Wird durch bauliche Maßnahmen unbeabsichtigt Grundwasser erschlossen, ist dies der Unteren Wasserbehörde unverzüglich anzuzeigen.
Soweit keine Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers angeordnet werden müssen, werden keine Gebühren erhoben.