Die Nutzung von
Geothermie als alternative Energiequelle gewinnt zunehmend an Bedeutung.
Betrieb einer Grundwasser-Wärmepumpe
Mit Brunnen wird die im Erdreich vorhandene Wärme über das vor Ort vorhandene Grundwasser, das zu diesem Zweck zu Tage gefördert wird, gewonnen. Für die Wärmenutzung aus dem Grundwasser sind ein Förder- und ein Schluck- oder Sickerbrunnen notwendig. Nach der Nutzung (Wärmeentzug) in der Wärmepumpe wird das Grundwasser über diese Brunnen in den gleichen Grundwasserhorizont versickert. Das Zutagefördern des Grundwassers sowie auch die Wiedereinleitung sind erlaubnispflichtige
Grundwasserbenutzungen.
Ein entsprechender Wasserrechtsantrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz ist bei der Unteren Wasserbehörde rechtzeitig vorher zu stellen.
Tarif-Nr. 96.2.3 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO).
Die Gebühr richtet sich nach der Jahresfördermenge bzw. Jahreseinleitungsmenge.