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Grundwasser - Wärmepumpe
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Herr Frank Wetzel (05531) 707- 260 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Die Nutzung von Geothermie als alternative Energiequelle gewinnt zunehmend an Bedeutung.

Betrieb einer Grundwasser-Wärmepumpe
Mit Brunnen wird die im Erdreich vorhandene Wärme über das vor Ort vorhandene Grundwasser, das zu diesem Zweck zu Tage gefördert wird, gewonnen. Für die Wärmenutzung aus dem Grundwasser sind ein Förder- und ein Schluck- oder Sickerbrunnen notwendig. Nach der Nutzung (Wärmeentzug) in der Wärmepumpe wird das Grundwasser über diese Brunnen in den gleichen Grundwasserhorizont versickert. Das Zutagefördern des Grundwassers sowie auch die Wiedereinleitung sind erlaubnispflichtige Grundwasserbenutzungen.

Ein entsprechender Wasserrechtsantrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz ist bei der Unteren Wasserbehörde rechtzeitig vorher zu stellen.

Die Errichtung von Erdwärmesonden und -kollektoren unterliegt besonderen Bestimmungen.



Was muss ich mitbringen?




Rechtsgrundlage
§§ 8 und 9 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Welche Gebühren fallen an?
Tarif-Nr. 96.2.3 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO).
Die Gebühr richtet sich nach der Jahresfördermenge bzw. Jahreseinleitungsmenge.