Für die Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart ist eine Genehmigung der Waldbehörde erforderlich.
Bei Fragen, ob eine Umwandlungsgenehmigung erforderlich ist, wenden Sie sich bitte an Michael Buschmann oder Andrea Wessel.
Was muss ich mitbringen?
Antrag auf Waldumwandlung
Übersichtskarte M 1:25.000
Auszug aus der Liegenschaftskarte M 1: 5.000
Rechtsgrundlage
§ 9 Niedersächsiches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung
Welche Gebühren fallen an?
Für die Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart fallen Gebühren in Höhe von 35 bis 310 € je nach Einzelfall an.
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Formulare |
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Waldumwandlung- Antrag auf Genehmigung |
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