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Jauche-Gülle-Silage
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Frau Britta Appelles (05531) 707- 448 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Datenerhebung und Überprüfungen von JGS-Anlagen

Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle und Silagesickersäften (JGS-Anlagen) unterliegen den Rechtsvorschriften des anlagenbezogenen Gewässerschutzes. Die technischen Anforderungen an JGS-Anlagen ergeben sich aus dem Anhang 1 zu § 1 Nr. 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung - VAwS -). Demnach sind JGS-Anlagen, die nicht über Leckageerkennungsmaßnahmen verfügen, alle zehn Jahre auf ihre Dichtheit zu überprüfen.

Die Überwachung obliegt der Unteren Wasserbehörde. Zur Erhebung der dafür benötigten Daten werden im Landkreis Holzminden zur Zeit zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe mit der Bitte, einen Erhebungsbogen auszufüllen, angeschrieben.

Sofern Sie von uns angeschrieben wurden und/oder im Landkreis Holzminden eine JGS-Anlage betreiben, füllen Sie bitte für jede JGS-Anlage einen gesonderten Erhebungsbogen aus und senden den eigenhändig unterschriebenen Erhebungsbogen bis spätestens 30.11.2011 an die darauf angegebene Anschrift des Landkreises Holzminden zurück.

Wenn Sie keine JGS-Anlage betreiben und Ihnen wurde ein Erhebungsbogen übersandt, kreuzen Sie bitte auf dem Bogen Fehlanzeige an (siehe lfd. Nr. 6), und senden den eigenhändig unterschriebenen Erhebungsbogen ebenfalls bis 30.11.2011 zurück. Sie ersparen uns damit ein weiteres Erinnerungsschreiben.





Was muss ich mitbringen?

Rechtsgrundlage
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe
(Anlagenverordnung - VAwS -)