Räume und Einrichtungen der Schulen, die sich in der Trägerschaft des Landkreises Holzminden befinden, können außerhalb der Schulzeiten an Dritte vergeben werden (außerschulische Nutzung).
Außerschulische Nutzung von Schulanlagen
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Die Vergabe der Räume und Einrichtungen erfolgt auf Antrag. Dieser ist über die betroffene Schule beim Bereich Bildung und Kultur des Landkreises Holzminden zu stellen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag ist einen Monat vor der beabsichtigen Nutzung über die jeweilige Schule an den Landkreis Holzminden zu richten.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Neben den Schulanlagen können auch die kreiseigenen Schulsportanlagen in der außerschulischen Zeit von Dritten, insbesondere von sporttreibenden Vereinen, genutzt werden.
Die Vergabe der Nutzungszeiten für diese Schulsportanlagen wird jedoch in einigen Fällen von den örtlichen Samtgemeinde-/Gemeindeverwaltungen wahrgenommen.
Der folgenden Tabelle können Sie die jeweiligen Zuständigkeiten für die einzelnen Schulsportanlagen des Landkreises entnehmen:
Schulsportanlage (n) in | Zuständig für die Vergabe |
Bodenwerder (Schulzentrum):
|
Stadt Bodenwerder |
Delligsen (Schulzentrum): Sporthalle Sportfreianlage (Großspielfeld) |
Flecken Delligsen |
Eschershausen (Schulzentrum): Sporthalle |
Landkreis Holzminden |
Holzminden: Sporthalle Billerbeck Sporthalle Von-Langen-Allee Turnhalle Uferstraße |
Stadt Holzminden |
Stadtoldendorf (Schulzentrum): Sporthalle Turnhalle Gymnastikraum Sportfreianlage (Großspielfeld) Sportfreianlage (Kleinspielfeld) |
Landkreis Holzminden |