Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so muss es reagieren. Das Jugendamt schätzt das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte ab. Dabei werden die Personensorgeberechtigten sowie das Kind oder die/der Jugendliche mit einbezogen, sowie hierdurch das Kind beziehungsweise die/der Jugendliche nicht gefährdet wird.
Landkreis Holzminden /
Beratung und Schutz bei Kindeswohlgefährdung
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Falleingangsmanagment
05531 / 707-273 oder 05531 / 707-272
Rufbereitschaft:
In dringenden Fällen einer Kindeswohlgefährdung ist ausserhalb der allgemeinen Sprechzeiten des Jugendamtes eine Rufbereitschaft über die Polizei Holzminden Telefonnummer: 05531 / 958-0 erreichbar.
Montag - Donnerstag ab 15:00 Uhr
Freitag ab 12:30 Uhr,
Samstag, Sonntag und an den Feiertagen
Rechtsgrundlage
§§ 8a, 8b, Sozialgesetzbuch (SGB) VIII
§4 Bundeskinderschutzgesetz vom 22.12.2011