Seit über einem Jahrzehnt beschäftigt das Thema Bildung den Kreistag und damit auch die Kreisverwaltung intensiv. Ab etwa 2005 zeichnete sich immer stärker ab, dass die Anzahl der Kinder und Jugendlichen im Landkreis Holzminden langfristig deutlich sinken wird, gleichzeitig aber die Ansprüche im Hinblick auf das Bildungsangebot bis hinein ins Vorschulalter steigen würden.
Es galt, Lösungsansätze für die Zukunft zu finden.
Der Sanierungs- und Anpassungsbedarf an heutige Erfordernisse bei den vorhandenen, überwiegend in den 70er Jahren erbauten Schulen, erzeugt mittlerweile starken Handlungsdruck.
In den letzten zwölf Jahren hat die Verwaltung im Auftrag der Politik deshalb immer wieder neue Lösungsansätze als Schulträger für die weiterführenden Schulen erarbeitet. Sie hat sich dabei nicht allein auf die Expertenmeinungen aus dem eigenen Haus verlassen, sondern verschiedene unabhängige Gutachter mit flankierenden Berechnungen und Bewertungen beauftragt
Gutachten Schule Krämer-Mandeau.
Entschieden worden sind nach langem politischen Ringen in den vergangenen zwölf Jahren
- der Schulringtausch in Holzminden
- die Einrichtung einer Außenstelle der Schule an der Weser - Förderschule geistige Entwicklung in Bodenwerder
Die Entscheidungen für alle anderen Standorte inklusive damit zusammenhängender notwendiger Investitionen sind offen geblieben. Weder im Kreistag noch in den entsprechenden Ausschüssen gab es Vorschläge, die zu mehrheitsfähigen Entscheidungen geführt hätten.
Neuer Anlauf Ende 2019
Am 19. Dezember 2019 wurde die Verwaltung, durch einen einstimmigen Kreistagsbeschluss beauftragt, einen Bildungs- und Betreuungsgipfel einzuberufen, „mit dem Ziel, ein Gesamtkonzept für die Bedarfsdeckung für Krippen-und Kindergartenplätze und ein zukunftssicheres, vielfältiges Angebot an weiterführenden Schulen (inklusive Förderschule „Geistige Entwicklung“) zu erarbeiten. Dabei sollen die bestehenden Gebäude auf zukünftige Nutzung nach wirtschaftlichen und bildungspolitischen Gesichtspunkten geprüft werden.“
Den weiteren Weg der Beratungen entnehmen sie dem Zeitplan über die Prüfaufträge der Politik an die Verwaltung zur Schulentwicklungsplanung seit Herbst 2019.
Am 19.07.2021 wurden in der Kreistagssitzung zur künftigen Schulstruktur folgende Beschlüsse gefasst:
1.
a) Als Schulform für die neue Sekundarschule wird eine Integrierte
Gesamtschule eingerichtet.
b) Die Integrierte Gesamtschule wird in der Samtgemeinde Eschershausen-
Stadtoldendorf errichtet. Als Standort für die Sekundarstufe I wird
Stadtoldendorf festgelegt. Die Sekundarstufe II soll im Schulzentrum
Eschershausen entstehen.
c) Der Landrat wird beauftragt, eine Elternbefragung im gesamten Kreisgebiet
für eine Integrierte Gesamtschule in der Samtgemeinde Eschershausen-
Stadtoldendorf am Standort Stadtoldendorf für die Sekundarstufe I bis zum
31. Oktober 2021 durchzuführen. Hierzu ist die Fragestellung mit dem
Kreiselternrat abzustimmen. Der Kreiselternrat erhält für die
Öffentlichkeitsarbeit zur Information über die Schulform der Integrierten
Gesamtschule ein Budget in Höhe von maximal 10.000 Euro.
2.
Es wird kein Zentrum für Inklusion gebildet. (war im Beschluss vom 14.12.2020 vorgesehen)
3.
Der Landrat wird damit beauftragt:
a) das Genehmigungsverfahren für die auslaufende Aufhebung der Haupt- und
Realschule Eschershausen einzuleiten.
b) das Genehmigungsverfahren für die auslaufende Aufhebung der
Oberschule Bevern einzuleiten.
c) das Genehmigungsverfahren für die Verlegung der Förderschule GE an
den Standort Bevern einzuleiten sowie den Anbau für die Förderschule
GE am Standort Bevern zu planen.
d) ein Gespräch mit der Samtgemeinde Bevern bezüglich einer finanziellen
Beteiligung zu führen. In diesem Zusammenhang ist die Vereinbarung
über die gemeinsam genutzte Schulanlage in Bevern vom
14.11.2000/13.12.2000 grundlegend zu überarbeiten.
e) die Schulbezirkssatzung vom 14.12.2020 entsprechend zu ändern und
dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen.
f) auf der Grundlage des bestehenden pädagogischen und didaktischen
Konzeptes einen Neubau für eine zweizügige Oberschule in Delligsen mit Außenstelle Duingen für die Jahrgänge 8 bis 10 in Verbindung mit der Grundschule in Delligsen zu bauen.
g) für den Standort der Oberschule in Bodenwerder eine
Machbarkeitsstudie zum Thema Sanierung/Abriss der vorhandenen
Gebäude oder Neubau in Auftrag zu geben. Hinsichtlich der Außenstelle
der Förderschule Geistige Entwicklung in Bodenwerder wird die
Verwaltung beauftragt mit der Samtgemeinde Bodenwerder-Polle
bezüglich der Nachnutzung oder der Übernahme des Gebäudes
Gespräche zu führen.
h) die Durchführung des VGV-Verfahren für die Auswahl des
Projektsteuerers für die zukünftige Schulstruktur einzuleiten.
Der nächste Schritt zur Umsetzung des Auftrages ist eine Elternbefragung über die Einführung einer Integrierten Gesamtschule (IGS) aller Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 4 im Schuljahr 2021/2022 im Landkreis Holzminden.
Weitere Informationen zu dieser Befragung erhalten Sie hier in Kürze.
Erst wenn das Ergebnis der Elternbefragung zur IGS-Einführung im Landkreis Holzminden vorliegt, wird der Landkreis Holzminden als Schulträger einen Antrag auf
- auslaufende Aufhebung der Oberschule Stadtoldendorf
- auslaufende Aufhebung der Haupt- und Realschule Eschershausen und
- auslaufende Aufhebung der Oberschule Bevern bei gleichzeitiger
- aufsteigender Einrichtung der Integrierten Gesamtschule (IGS) am Standort Stadtoldendorf
beim zuständigen Regionalen Landesamt für Schule und Bildung stellen. Der Antrag auf Verlegung des Standortes der Förderschule GE von Holzminden nach Bevern wird ebenfalls gestellt werden.
Der Landkreis Holzminden ist Schulträger der weiterführenden Schulen im Landkreis. Im Einzelnen gehören dazu das
- Campe Gymnasium Holzminden
- die Georg-von-Langen-Schule Berufsbildende Schulen Holzminden
- die Oberschule Holzminden
- die Förderschule " Schule an der Weser - Förderschule f. geistige Entwicklung" in Holzminden mit Außenstelle Bodenwerder
- die Oberschule Bevern
- die Oberschule Stadtoldendorf "Homburg-Oberschule Stadtoldendorf"
- die Oberschule Delligsen mit Aussenstelle Duingen
- die Oberschule Bodenwerder
- das Wilhelm-Raabe-Schulzentrum mit der Haupt- und Realschule Eschershausen
- die Förderschule am Hagedorn - mit dem Schwerpunkt Lernen (bis zum 31.07.2021)
Als Schulträger ist es Aufgabe des Landkreises, die Gebäude inklusive aller Nebenflächen instandzuhalten und das Inventar vorzuhalten.
Grundschulen
Schulträger für die Grundschulen sind die Samtgemeinden, die Stadt Holzminden bzw. der Einheitsgemeinde Delligsen. Sie kümmern sich dort um Räumlichkeiten und Ausstattung.
Niedersächsische Landesschulbehörde
Für den Einsatz von Lehrkräften, das komplette Fächerangebot und die Inhalte des Unterrichtes sowohl in den Grundschulen als auch in den weiterführenden Schulen ist das Schulamt des Landes Niedersachsen zuständig.
Kitas:
Der Landkreis Holzminden ist für die ausreichende Bereitstellung von Betreuungsplätzen zwar gesetzlich verantwortlich. Um dem aber bedarfsgerecht genau da, wo die Plätze auch wirklich gebraucht werden, nachzukommen, hat er mit Gemeinden, freien und kirchlichen Trägern vereinbart, dass sie die Aufgabe verantwortlich wahrnehmen. Der Landkreis begleitet dabei seine Vertragspartner konzeptionell, beratend und mit erheblichem finanziellem Engagement.

Für die Schülerzahlen in den weiterführenden Schulen erstellt der Bereich Bildung und Kultur regelmäßig Prognosen für die kommenden Jahre. Wesentliche Basis dafür sind dabei die tatsächlichen Geburtenzahlen und deren hochgerechnete Fortschreibungen.
Darauf aufbauend wird die Anzahl von Schüler*innen der jeweiligen Jahrgänge errechnet, die die jeweiligen weiterführenden Schule dann besuchen werden. Die Anteile basieren auf den duchschnittlichen prozentualen Erfahrungswerten der letzten zehn Jahre.
Die Prognosen lauten dementsprechend wie folgt:

Schulqualität
Wenn es um die Kriterien geht, was eine gute Schule ausmacht, versteht grundsätzlich jeder etwas anderes darunter. Die Einschätzungen unterscheiden sich schon allein deshalb, weil es unterschiedliche Beweggründe für sie gibt. Je nachdem, ob aus Lehrer-, Eltern- oder Schülerperspektive argumentiert wird, kristallisieren sich unterschiedliche Ansprüche und Bedürfnisse heraus. Zu den wesentlichen Kriterien dabei zählen
das Schulhaus
In welchem Zustand sind Gebäude und Außenanlagen, welche Ausstattung gibt es …
der Umgangston
Was für ein Klima zwischen Leitung, Kollegium und Schülerschaft herrscht, ob es eine kommunikative Offenheit gibt …
die Sicherheit
Welche Sicherheitskonzepte es gibt, wie wirksam diese sind, ob etwa Aufsichtspläne stimmig sind oder wie im Bedarfsfall eine Erste Hilfe funktioniert…
die Innovationfreudigkeit
wie von der Schule Öffentlichkeitsarbeit betrieben wird, ob es lokale und internationale Kooperationen gibt, wie der Internetauftritt und die digitale Kommunikation stattfindet…
der Elternkontakt
wie zwischen Schulleitung und Lehrerschaft zu den Eltern der Kontakt gepflegt wird und in welcher Intensität…
das Lehrerkollegium
wünscht sich vor allem ein Monitoring, Fortbildungen, konstruktive Konferenzen und stimmige pädagogisches Konzepte …
die Schülerzufriedenheit
bemisst sich aus der Stimmung, aus einer Zufriedenheit mit den Methoden, ob die Vertrauenslehrer gut sind und es verlässliche Schulpsychologen gibt …
Im Rahmen eines Runden Tisches zur Schulentwicklung im Landkreise Holzminden vor sieben Jahren wurden dazu auch die Eltern befragt.
Dabei ergab sich folgende Gewichtung von Kriterien:
- Gute Lehrer (Kompetenz/Motivation) (170)
- Fördern und fordern (109)
- Gute(s) Lehrangebot/ Lernmitel (91)
- Kommunikation Schüler-Eltern-Lehrer (72)
- Gute Unterrichtsversorgung (59)
- Kleine Klassen (38)
- Umfangreiches AG-Angebot (35)
- Intakte Räumlichkeiten (29)
Quelle Befragung durch Kreiselternrat vom 20.03.2015
In der Öffentlichkeit diskutiert wird im Zusammenhang mit dem Bildungs- und Betreuungsgipfel auch der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV).
Dazu muss grundsätzlich zwischen dem ÖPNV, der auch der Schülerbeförderung dient, und der Schülerbeförderung in besonders angemieteten Bussen und Taxen unterschieden werden.
Die Schülerbeförderung wird im Bereich "Bildung und Kultur" auf die tatsächlich stattfindenden Beförderungen zu einzelnen Schulen regelmäßig überprüft. Verändern sich die Bewegungen von Schülerinnen und Schülern zu anderen Standorten, werden auch in Absprache mit dem Aufgabenträger des ÖPNV, falls notwendig, die Streckenbelegungen angepasst.
Und auch der ÖPNV befindet sich in einem ständigen Optimierungsprozess. Zwar gibt es grundsätzliche, langfristig abgeschlossene Betreiberverträge, die beispielsweise 2022 wieder neu ausgeschrieben werden. Die Streckenführungen jedoch werden dabei nicht automatisch für lange Zeiträume festgelegt, sondern immer wieder hinsichtlich ihrer Fahrgastzahlen und den sich ändernden Bedarfen gemäß angepasst. Aktuell wird der Nahverkehrsplan des Landkreises Holzminden überprüft und mit dem Nahverkehrsplan des Zweckverbandes Verkehrsverbund Südniedersachsen zukünftig gebündelt. Veränderungen aufgrund anderer Bedarfe für den Schülertransport können eingebracht werden.
Deshalb gilt prinzipiell: Im ersten Schritt müssen bezüglich der Schulen Standortentscheidungen gefällt werden, dann werden Fahrpläne und Strecken auf die gefällten Entscheidungen zugeschnitten.
Sportstätten sind ein wichtiger Baustein im sozialen Gefüge eines funktionierenden Miteinanders. Hier engagieren sich viele Menschen ehrenamtlich und vermitteln damit vielen Kindern und Jugendlichen Werte und Ziele.
Die Sportstätten des Landkreises befinden sich in unterschiedlichen Händen. Teilweise gehören sie den Vereinen selbst, teilweise den Gemeinden bzw. den Samtgemeinden. Die Sporthallen und Sportplätze, die an die weiterführenden Schulen des Landkreises Holzminden angegliedert sind, gehören dem Schulträger, also dem Landkreis.
Vorrangig dienen die kommunalen Stätten dazu, die Durchführung des Schulsports zu gewährleisten, in den Nachmittags- und Abendstunden werden sie aber auch den Vereinen zur Verfügung gestellt.
Wer braucht was?
Ziel des Landkreises ist es, zusammen mit allen Kommunen und mit dem Kreissportbund ein langfristiges Konzept zu erarbeiten, dass eine Planung für die nächsten zehn Jahre erlaubt.
Derzeit wird davon ausgegangen, dass alle vorhandenen Sportstätten in der einen oder anderen Form gebraucht werden.
Für eine detailliertere Darstellung der Sportstättenentwicklung und der damit zusammenhängenden Kosten siehe unter Baustein "Vorschläge der Verwaltung".