Unterhaltsvorschuss
Der Unterhaltsvorschuss
Der Unterhaltsvorschuss dient der Sicherstellung des Unterhalts von minderjährigen Kindern, wenn der eine unterhaltspflichtige Elternteil keinen Unterhalt für das Kind zahlt oder dies aus wirtschaftlichen Gründen nicht kann. Unterhaltsvorschuss ist somit eine Hilfe für allein Erziehende.
Bei Bewilligung des Unterhaltsvorschusses gehen die Unterhaltsansprüche des Kindes in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschussbetrages auf den Staat über. Der gewährte Unterhaltsvorschuss ist vom Unterhaltspflichtigen im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit zu erstatten.
Antragsformulare
![]() |
2020 UVG Antragsformular![]() |
![]() |
2020 UVG Ergänzungsantrag ab 12 Jahre![]() |
![]() |
2020 UVG Merkblatt![]() |
Organisationseinheiten
1.51 Elternservice | |
Bürgermeister-Schrader-Straße 24 37603 Holzminden |