Brandschutz
Der Bereich des abwehrenden Brandschutzes umfasst folgende wesentliche Aufgaben:
- Durchführung von Lehrgängen für die Grundausbildung, Sprechfunker, Maschinisten, Atemschutzgeräteträger sowie Gefahrgut,
- Überprüfung der Feuerwehren auf Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft sowie Beratung der Stadt und der Gemeinden,
- Einrichtung und Unterhaltung einer Feuerwehr-Einsatz-Leitstelle sowie der zur Alarmierung und Nachrichtenvermittlung erforderlichen Anlagen,
- Einrichtung und Unterhaltung einer Feuerwehrtechnischen Zentrale zur Unterbringung, Pflege und Prüfung von Fahrzeugen, Geräten und Material und
- Aufstellung von Alarm- und Einsatzplänen für die Kreisfeuerwehr sowie des Einsatzes der Kreisfeuerwehr.
Das Aufgabengebiet vorbeugender Brandschutz, koordiniert alle präventiven Brandschutzmaßnahmen und stellt das Bindeglied zwischen den rein baulichen Belangen und dem abwehrenden Brandschutz dar.
Eine der wesentlichen Aufgaben des Bandschutzprüfers im Landkreis Holzminden besteht darin, im Zuge von Planungs- bzw. Genehmigungsverfahren vorbeugende bauliche, anlagentechnische und/oder betriebliche Maßnahmen, die zur Vermeidung einer Brand- und Rauchausbreitung in Gebäuden beitragen können, zu bewerten.
Die Überwachung ausreichender Löschwasserversorgung, die Sicherstellung von Flucht- und Rettungswegen, der Einbau von Brandmeldeanlagen (BMA) und die Festlegung der Feuerwiderstandsfähigkeit tragender und trennender Bauteile sind nur einige der vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen. Auch die Möglichkeiten der Feuerwehr (Feuerwehrzufahrten) im Bezug auf Brandbekämpfungsmaßnahmen und Menschenrettung werden beurteilt. Die dann notwendigen Anforderungen werden an die entsprechenden Genehmigungsbehörden zur abschließenden Beurteilung weitergeleitet.
Architekten, Fachplaner und Bauherren, werden bei der Planung von Neu- und Umbauten sowie bei Nutzungsänderungen in allen Fragen des Brandschutzes beraten. Aufgabe des vorbeugenden Brandschutzes ist es, durch bauliche und betriebliche Maßnahmen der Entstehung eines Brandes und dessen Ausbreitung entgegen zu wirken.
Bei der Hauptamtlichen Brandschau werden Gebäude, Anlagen und Einrichtungen mit erhöhten Brandrisiken oder solche, in denen bei einem Brand eine größere Zahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind, in regelmäßigen Zeitabständen auf ihre Brandsicherheit überprüft. Zu den Objekten mit erhöhtem Brandrisiko, in denen eine größere Zahl von Personen gefährdet sein kann, gehören u.a. Versammlungsräume aller Art, Warenhäuser, Altenheime, Kindergärten, Schulen, Gaststätten und Tanzlokale sowie Discotheken und Hotels.
Organisationseinheiten
3.32 Sicherheit und Ordnung | |
Bürgermeister-Schrader-Straße 24 37603 Holzminden Telefon: 05531 707-242 | |
2.61 Bauaufsicht und Denkmalpflege | |
Bürgermeister-Schrader-Straße 24 37603 Holzminden Telefon: 05531 707-254 E-Mail: bauaufsicht@landkreis-holzminden.de |