Jagdangelegenheiten
Der Landkreis Holzminden ist als Jagdbehörde zuständig für den Vollzug des Bundes- und des Nds. Jagdgesetzes.
Für die Ausübung der Jagd ist der Besitz eines gültigen Jagdschein erforderlich. Bevor solch ein Jagdschein vom Ordnungsamt des Landkreises erteilt wird, muss jedoch die deutsche Jägerprüfung bestehend aus dem jagdlichen Schießen sowie einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil bestanden werden. Sowohl die Organisation als auch die Abnahme der Prüfung und die anschließende Erteilung des Jagdscheins erfolgt von hier.
Sprechzeiten
Nur in dringenden Fällen nach vorheriger Terminvereinbarung.
Alle Ein- und Austragungen in Waffenbesitzkarten und Jagdscheinbeantragungen werden bis auf weiteres nur noch postalisch entgegen genommen!
Hinweis
In Jagdangelegenheiten ist der Landkreis Holzminden für alle Gebiete des Landkreises zuständig. (auch für die Stadt Holzminden)
Organisationseinheiten
3.32 Sicherheit und Ordnung | |
Bürgermeister-Schrader-Straße 24 37603 Holzminden Telefon: 05531 707-242 |
Dokumente
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Vordruck Abschussliste![]() |
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Vordruck Abschussplan Hochwild![]() |
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Vordruck Abschussplan Rehwild![]() |
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Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines![]() |