Waffenangelegenheiten
Im Bereich des Waffenwesens ist der Landkreis Holzminden als Waffenbehörde für den Vollzug des Waffengesetzes zuständig. Dazu zählt die Erteilung von Waffenbesitzkarten für Jagdscheininhaber, Sportschützen, Waffensammler und Erben von Waffen. Die regelmäßige Zuverlässigkeitsprüfung dieses Personenkreises gehört ebenfalls zu den Aufgaben der Waffenbehörde.
Folgende Dienstleistungen werden vom Waffenwesen angeboten:
• Waffenbesitzkarten
• Waffenhändlererlaubnisse
• Unbedenklichkeitsbescheinigung nach der Sprengverordnung
• Sprengstofferlaubnisse
• Schießstättenerlaubnis
Sprechzeiten
Nur in dringenden Fällen nach vorheriger Terminvereinbarung.
Alle Ein- und Austragungen in Waffenbesitzkarten und Jagdscheinbeantragungen werden bis auf weiteres nur noch postalisch entgegen genommen!
Nach erfolgter Bearbeitung erhalten die AntragstellerInnen ihre Unterlagen auf dem Postweg zusammen mit einem Kostenbescheid zurück. Von einer Übersendung von Bargeld zusammen mit den Antragsunterlagen ist abzusehen.
Hinweis
Die Zuständigkeit des Landkreises Holzminden in Waffen- und Sprengstoffangelegenheiten beschränkt sich auf alle Gebiete außerhalb der Stadt Holzminden (Holzminden, Silberborn, Neuhaus, Fohlenplacken, Mühlenberg)
Organisationseinheiten
3.32 Sicherheit und Ordnung | |
Bürgermeister-Schrader-Straße 24 37603 Holzminden Telefon: 05531 707-242 |