Einbürgerung
Alle Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen auf Antrag durch Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Aufgrund der umfangreichen gesetzlichen Bestimmungen und der Besonderheiten des Einzelfalles ist eine Beratung vor der Antragstellung empfehlenswert.
Für Personen, die schon die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, kann zum Nachweis der Staatsangehörigkeit auf Antrag ein Staatsangehörigkeitsausweis (Antrag ist im Formulardepot hinterlegt) ausgestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen für eine Einbürgerung oder einen Staatsangehörigkeitsausweis erforderlich sind, muss im jeweiligen Einzelfall festgelegt werden.
Rechtsgrundlagen
Ausländergesetz (AuslG)
Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer (HAG)
Sprechzeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag von 8:30 – 12:00 Uhr
Freitag von 8:30 - 11:00 Uhr
Organisationseinheiten
3.32 Sicherheit und Ordnung | |
Bürgermeister-Schrader-Straße 24 37603 Holzminden Telefon: 05531 707-242 |