Denkmalschutz
Ein Kulturdenkmal im Sinne des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes (NDSchG) kann insbesondere ein Baudenkmal oder ein Bodendenkmal sein.
Baudenkmale
Der Begriff "Baudenkmal" muss nicht zwangsläufig für ein Gebäude stehen; es kann sich hierbei auch lediglich um ein Teil eines Gebäudes, Gebäudegruppen oder auch um eine Grünanlage handeln. Die Einstufung als "Baudenkmal" erfolgt, wenn an der Erhaltung der Anlage aus städtebaulichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder geschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. Eines der vorgenannten Merkmale kann für die Unterschutzstellung als Baudenkmal ausreichend sein.
Bodendenkmale
Im Gegensatz zu den Baudenkmalen handelt es sich bei Bodendenkmalen um mit dem Boden verbundene oder im Boden verborgene Gegenstände. Grundsätzlich sind auch hier die Kriterien, die bereits für die Baudenkmale aufgeführt sind, für die Unterschutzstellung heranzuziehen. Für Bodendenkmale ist die archäologische Denkmalpflege beim Landkreis Holzminden zuständig. Ansprechpartner bei archäologischen Fragen ist das Kulturzentrum Schloss Bevern (Tel. 05531/9940-10).
Denkmalverzeichnis
Das Nds. Landesamt für Denkmalpflege hat das Verzeichnis der Kulturdenkmale aufgestellt und führt dieses auch weiter. Dieses Verzeichnis kann grundsätzlich beim Landkreis Holzminden, bzw. bei den Gemeinden für den jeweiligen Bereich eingesehen werden.
Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen und Genehmigungspflicht
Arbeiten an einem Baudenkmal bedürfen grundsätzlich der denkmalrechtlichen Genehmigung. Ausgenommen von dieser Genehmigungspflicht sind reine Instandsetzungsarbeiten, wenn sie sich nur auf Teile des Denkmales auswirken, die für den Denkmalwert ohne Bedeutung sind.
Sollten Arbeiten an einem Denkmal oder in unmittelbarer Nähe (Ensembleschutz) eines Denkmales geplant sein, beachten Sie bitte, dass eine Genehmigungspflicht vorliegt, sobald das Erscheinungsbild des Denkmales beeinflusst wird. Ratsam ist es, sich frühzeitig mit der Denkmalschutzbehörde des Landkreises Holzminden in Verbindung zu setzen und abzuklären, ob eine denkmalrechtliche Genehmigung oder eventuell eine Baugenehmigung erforderlich ist. Die Erteilung der denkmalrechtlichen Genehmigung ist gebührenfrei!
Fördermittel
Das Land Niedersachsen stellt für die Erhaltung und Nutzung von Baudenkmalen Fördermittel zur Verfügung, die über den Landkreis Holzminden beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege zu beantragen sind. Zusätzlich können in einigen Fällen europäische Mittel zur Förderung denkmalpflegerischer Maßnahmen vermittelt werden. Für alle Fördermittel ist eine Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde des Landkreises Holzminden notwendig. Kleinere Förderungen sind zudem je nach Bereitstellung von Mittel durch den Landkreis Holzminden möglich.
Steuervergünstigungen
Neben der Förderung des Landes bestehen für die Eigentümer von Denkmalen Möglichkeiten der Steuererleichterung, bei denen die Kosten für durchgeführte Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen bei der Einkommenssteuer geltend gemacht werden können (Antrag nach § 7 i EStG).
Weitere Vergünstigungen gibt es u. a. bei der Grundsteuer und den einheitswertabhängigen Steuern.
Wichtig! =>Eine wesentliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Vergünstigungen ist, dass die Baumaßnahme vorher mit der unteren Denkmalbehörde, also dem Landkreis Holzminden, abgestimmt worden ist.
Zusätzliche Informationen können Sie bei dem zuständigen Mitarbeiter erhalten.
Organisationseinheiten
2.61 Bauaufsicht und Denkmalpflege | |
Bürgermeister-Schrader-Straße 24 37603 Holzminden Telefon: 05531 707-261 E-Mail: bauaufsicht@landkreis-holzminden.de |