Bauleitplanung
Für die Bauleitplanung sind die Städte und Gemeinden zuständig. Bauleitpläne sind Flächennutzungspläne (vorbereitender Bauleitplan) und Bebauungspläne (verbindliche Bauleitpläne). Bebauungspläne werden von den Gemeinden als Satzung beschlossen und sind damit rechtsverbindlich. Sie müssen aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden, d.h. sie dürfen den Festlegungen des Flächennutzungsplanes nicht widersprechen. Im Gegensatz zu den Bebauungsplänen sind Flächennutzungspläne nur für Behörden bindend. In der Regel wird der Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeinde- oder Stadtgebiet aufgestellt allerdings in einem etwas kleineren Maßstab als Bebauungspläne. Die Flächennutzungspläne müssen von der Aufsichtsbehörde, in diesem Fall dem Landkreis, genehmigt werden.
Beispiel eines Bebauungsplanes
Weiterführende Seiten
Sämtliche Bebauungspläne sowie die dazugehörigen Begründungen aller Kommunen im Landkreis können Sie in der Fachkarte Bebauungspläne ansehen, herunterladen und drucken
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