Abfallbehälter und -gebühren
Für die Entsorgung der Abfälle aus den Haushalten stellt die AWH Restmüll- und Biomülltonnen auf.
Diese bleiben im Besitz der AWH und werden dem Grundstückseigentümer per Gebührenbescheid berechnet. Die o. g. Behälter sind mit Deckelnummern eindeutig einem Grundstück zugeordnet und dürfen nur vom AWH-Behälterdienst zu anderen Grundstücken verbracht werden.
Die Deckelnummern werden auf den Gebührenbescheiden zu Informationszwecken aufgeführt.
Die aktuellen Behältergebühren gelten seit 1.1.2020
Restmüll- und Biotonnen werden 14-tägig geleert.