Artenschutz
Die Erhaltung wildlebenden Tier- und Pflanzenarten ist Ziel des Artenschutzes. Da der Handel mit Tier- und Pflanzenarten eine entscheidende Gefährdungsursache darstellt, ist die Überwachung des Handels Aufgabe des Artenschutzes. Nur durch weltweite Zusammenarbeit kann dieser Gefährdung entgegengewirkt werden. In internationalen Übereinkommen, wie dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen verpflichten sich die Vertragsstaaten u.a. dazu, Handels- und ggf. Besitzbeschränkungen für gefährdete Arten zu erlassen. Ohne diese Übereinkommen wären viele Tier- und Pflanzenarten als Folge des internationalen Handels heute bereits ausgestorben oder unmittelbar von der Ausrottung bedroht.