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Asylbewerberleistungen
Nach Ihrer Zuweisung zum Landkreis Holzminden stellen Asylsuchende mit Unterstützung der Sachbearbeiter den Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Zu den Leistungen, die während des Asylverfahrens im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) in Deutschland gewährt werden können gehören:
- Grundleistungen zur Deckung des täglichen Lebensunterhaltes und des notwendigen Bedarfs an Unterbringung und Heizung nach § 3 AsylbLG,
- Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt nach § 4 AsylbLG,
- Sonstige Leistungen in speziellen Einzelfällen nach § 6 AsylbLG,
- Leistungen in besonderen Fällen nach §2 Abs. 2.
Sprechzeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
Freitag 09.00 - 11.00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
Organisationseinheiten
3.33 Migration / Migrationsbüro | |
Bürgermeister-Schrader-Straße 24 37603 Holzminden Telefon: 05531 707-732 |