Ausländerangelegenheiten
Die Ausländerbehörde nimmt überwiegend Aufgaben nach dem Asylverfahrensgesetz, nach dem Aufenthaltsgesetz und dem Freizügigkeitsgesetz/EU wahr.
Sie regelt vor allem Sachverhalte im Aufenthaltsrecht.
Dazu gehören:
- die Beteiligung an Visaverfahren zur Einreise von Ausländern
- die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen und deren Verlängerung
- die Erteilung von Niederlassungserlaubnissen
Im Rahmen des EU-Freizügigkeitsrechts ist die Ausländerbehörde zuständig für:
- die Erteilung und Verlängerung von EU-Freizügigkeitsbescheinigungen für EU-Ausländer
Weitere Aufgabenbereiche sind die begleitetende Tätigkeiten im Rahmen von Asylverfahren; die Verfahren selbst werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge durchgeführt.
Weitere Informationen zu einem Asylverfahren finden Sie hier.
BITTE BEACHTEN, KEINE REGULÄREN SPRECHZEITEN
Eine Beratung in der Ausländerbehörde ist
nur nach vorheriger Terminvereinbarung
während der nachfolgenden Zeiten möglich:
Montag, Dienstag, Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr
Freitag 08.30 - 11.00 Uhr
Telefon: 0 55 31 707-722 oder 0 55 31 707-253
ATTENTION, NO REGULAR OPENING TIMES
A consultation at Foreigners Office
is only possible after prior appointment
within following horary of consultation:
Monday, Tuesday, Thursday 08.30 - 12.00 AM
Friday 08.30 - 11.00 AM
Fon: 0 55 31 707-722 or 0 55 31 707-253
ATTENTION, PAS D´HORAIRES RÉGULIERS
Une consultation à l´Office des Étrangers
n'est possible que sur rendez-vous
pendant les jours et les horaires suivants:
lundi, mardi, jeudi 08.30 - 12.00 h
vendredi 08.30 - 11.00 h.
Phone 0 55 31 707-722 ou 05 55 31 707-253
Organisationseinheiten
2.33 Migration | |
Bürgermeister-Schrader-Straße 24 37603 Holzminden |