AWH: Sperrmüll
Sperrmüll wird in allen Orten des Landkreises außerhalb der Kernstadt von Holzminden drei Mal im Jahr (siehe Entsorgungskalender) zu festen Termin abgefahren.
Zusätzlich wird gebührenpflichtig eine Sperrmüll-Blitzabfuhr angeboten. Bei ihr gelten die gleichen Vorgaben wie bei der regulären Sperrmüllabfuhr.
Nicht alles, was jemand loswerden will, muss entsorgt werden. Brauchbares findet auf dem Verschenkmarkt noch einen neuen Nutzer.
Zum Sperrmüll gehören brennbare Gegenstände, die - trotz zumutbarer Zerkleinerung - für die Mülltonne zu groß sind und die man bei einem Wohnungsumzug mitnehmen würde. Die Maximalmenge ist auf 4 cbm zerlegter Möbel beschränkt. Teppichboden muss auf 80 cm breite Streifen geschnitten sein. Die Bereitstellung darf am Vortag ab 18.00 Uhr und muss am Abfuhrtag bis 7.00 Uhr erfolgen.
Der Sperrmüll-Service gilt nur für Privathaushalte. Gewerbebetriebe müssen ihre sperrigen Abfälle selber anliefern.
Für die Sperrmüllabfuhr werden zwei Fahrzeuge eingesetzt, welche einerseits Möbelstücke aus Holz, anderseits Matratzen, Polstermöbel oder anderen Sperrmüll abholen.
Der Sperrmüll muss nach diesen beiden Gruppen getrennt bereit gestellt werden, um ein zügiges Verladen gewährleisten zu können.
Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte unser Abfall-ABC.
Eine kurze Sortierhilfe.