Betreuungsstelle
Allgemeine Informationen
Das Betreuungsrecht stellt eine besondere Form der staatlichen Rechtsfürsorge dar. Es regelt die rechtliche Hilfe und Fürsorge für einen Volljährigen, der wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen kann und deshalb auf die Hilfe eines Betreuers angewiesen ist. Das Betreuungsrecht ermöglicht es, einem hilfebedürftigen Erwachsenen einen Vertreter an die Seite zu stellen, der für ihn in einem genau festgelegten Aufgabenkreis Rechtshandlungen vornehmen darf.
Diese Form der staatlichen Rechtsfürsorge ist nur vorgesehen für Menschen, die nicht bereits mit einer Vorsorgevollmacht für den Fall einer späteren Hilfebedürftigkeit vorgesorgt haben.
Als Betreuer kann auch ein Familienangehöriger in Betracht kommen. Personen, die Verantwortung als Betreuer übernehmen möchten, können dazu begleitende Beratung, Fortbildung und Hilfestellung bei der Wahrnehmung der Aufgaben von den örtlichen Betreuungsbehörden erhalten.
Was sollte ich noch wissen?
Ausführliche Informationen zu dieser Thematik enthält die vom Justiz- und Sozialministerium gemeinsam herausgegebene Broschüre "Das Betreuungsrecht". Weitere Informationen und Formulare erhalten Sie auch auf der Internetseite des Niedersächsischen Justizministeriums.
Soziales Engagement auf kommunaler Ebene
Die Betreuungsstelle bietet eine Kursreihe zur Schulung und Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit von Betreuerinnen und Betreuern an.
Näheres entnehmen Sie bitte dem Flyer.
Sprechzeiten:
Für das Stadtgebiet Holzminden;. Neuhaus; Silberborn:
Frau Quecke
Montag-Mittwoch 8.00 Uhr-14:00 Uhr
Für die Samtgemeinden Bevern, Boffzen, Bodenwerder-Polle
Herr Halgasch
Montag-Donnerstag 8.00 Uhr-15.30 Uhr
Freitag 8.00 Uhr-12:30 Uhr
Für den Flecken Delligsen, die Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf und Patienten in der AMEOS Klinik Hildesheim
Herr Samse
Dienstag - Donnerstag 08.00 - 15.30 Uhr
Freitag 08.00 - 12.30 Uhr
Tel. 05531/707-517
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage
§§ 1896 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Organisationseinheiten
4.53 Gesundheitswesen | |
Böntalstraße 32 37603 Holzminden Telefon: 05531 707-455 |