Bodenschutz
Der Boden ist als Teil der Umwelt ein schützenwertes Gut. Mit seinen vielfältigen Schnittstellen zu Wasser, Luft und Klima sowie als Standort für Lebens- und Futtermittel spielt er eine wichtige Rolle und hat aus diesem Grund in Deutschland mit dem Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sein eigenes Rechtsgebiet erhalten. Darüber hinaus werden auch in den Rechtsvorschriften des Abfall-, Wasser-, Naturschutz-, Dünge- und Pflanzenschutz-, Immissionschutz- und des Baurechts erweiterte Regelungen zum Schutz des Bodens getroffen.
Wesentliche Aufgabe des Bodenschutzes ist es, die Funktionen des Bodens zu sichern beziehungsweise wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie dadurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Zu den wichtigen Aufgaben der Unteren Bodenschutzbehörde gehören die Durchführung von Gefährdungsabschätzungen und Anordnungen von Untersuchungen oder Sanierungsmaßnahmen bei Altablagerungen und Altstandorten, bei denen Anhaltspunkte für eine schädliche Bodenveränderung bestehen
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