Bildinfo Marienkäfer mit Blüte
Im Landkreis Holzminden sind grundsätzlich die Grundstückseigentümer gebührenpflichtig.
Bei Verkauf des Hauses/der Wohnung müssen Sie uns den Wechsel des Eigentümers hier anzeigen. Wir brauchen in jedem Fall einen Grundbuchauszug (nicht die Vormerkung) für unsere Akten.
Zur Meldung gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Sie füllen die Erklärung vom ehemaligen und aktuellen Eigentümer aus und laden sie anstelle eines Grundbuchauszuges hoch. Der Grundbuchauszug muss dann nachgereicht werden.
2. Sie geben uns alle Angaben in dem Formular unten an.
Weiterleitung zu dem Formular:
Formular An-, Um- und Abmeldung von Müllbehältern
Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufhinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Wir danken für die Nutzung unseres Online-Portals.
Ihr AWH- Kundenservice
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