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Im Landkreis Holzminden sind grundsätzlich die Grundstückseigentümer gebührenpflichtig. Gleichwohl ist es möglich eine Hausverwaltung als Postzustelladresse einzurichten. An diese werden dann die Bescheide gesendet. Sollte die Hausverwaltung die Gebühren nicht bezahlen erfolgt die Vollstreckung der Gebühren beim Grundstückseigentümer, auch wenn er vorher keinen Gebührenbescheid erhalten hat.
Hausverwaltungen dürfen Änderung der Eigentumsverhältnisse nur mit einer Kopie des Kaufvertrages oder Wechsel der Hausverwaltung nur auf dem Original-Kopfbogen des Unternehmens anzeigen. Änderungsmitteilungen per E-Mail werden nicht akzeptiert.
Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufhinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
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