Geschützte Biotope
Ein Biotop ist ein vegetationstypologischer und/oder landschaftsökologisch definierter und im Gelände wiedererkennbarer Landschaftsausschnitt. Nach Bundesnaturschutzgesetz sind die Vorkommen bestimmter Biotope geschützt, ohne dass es eines Verfahrens zur Unterschutzstellung bedarf. Die Naturschutzbehörde erstellt ein Verzeichnis der betroffenen Flächen und teilt die Eintragung den Eigentümern und Nutzungsberechtigten der betroffenen Grundstücke schriftlich oder durch öffentliche Bekanntmachung mit. Allerdings sind die Biotope bereits geschützt, bevor sie in das Verzeichnis eingetragen und den Eigentümern und Nutzungsberechtigten hierüber Mitteilungen zugegangen sind. Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder sonst erheblichen Beeinträchtigung der gesetzlich geschützten Biotope führen können, sind verboten.
Zurzeit sind 1850 Biotope mit einer Gesamtgröße von ca. 1.730 ha in das Verzeichnis nach aufgenommen und die betroffenen Grundstückseigentümer hierüber entsprechend unterrichtet worden. Darüber hinaus befinden sich in den Naturschutzgebieten geschützte Biotope, die bislang noch nicht näher konkretisiert worden sind. Das Verzeichnis der im Landkreis Holzminden geschützten Biotope kann bei der Unteren Naturschutzbehörde eingesehen werden.