Illegale Entsorgung von Altfahrzeugen
Für die Entfernung von Kraftfahrzeugen und Anhängern ohne gültiges Kennzeichen, wenn diese auf öffentlichen Flächen abgestellt sind, ist der Landkreis als Untere Abfallbehörde zuständig.
Voraussetzung ist, dass keine Hinweise auf eine Entwendung vorliegen und nicht innerhalb eines Monats nach Aufforderung (Bekleben mit rotem Punkt) das/der Fahrzeug/Anhänger entfernt worden ist.
Was wird bei einer Meldung benötigt?
Sollte ein nicht zugelassenes Fahrzeug aufgefunden werden, wird zur Bearbeitung der Anzeige eine genaue Ortsangabe, Datum der Auffindung und bestenfalls ein Lageplan und Fotos benötigt.
Organisationseinheiten
2.66 Umwelt- und Naturschutz | |
Hinter den Höfen 3 37603 Holzminden Telefon: 05531 707-301 |