Informationen für Unternehmen in der Corona-Krise
Die Auswirkungen der Corona-Epidemie treffen die Wirtschaft in erheblichem Umfang. Die Bundesregierung möchte mit einem weitreichenden Bündel an Maßnahmen die Unternehmen mit der notwendigen Liquidität ausstatten, damit sie möglichst unbeschadet durch die Krise kommen. Zu den wichtigsten Instrumenten zählen Erleichterungen hinsichtlich des Kurzarbeitergeldes, Steuerzahlungen und konkreten Liquiditätshilfen.
Die Wirtschaftsförderung des Landkreis Holzminden hat in ihren Gesprächen mit regionalen Wirtschaftspartnern – von der Arbeitsagentur über die Banken bis zu den Kammern – positive Signale erhalten. Alle wollen unterstützen, damit die aktuelle, noch nie da gewesene Herausforderung von der heimischen Wirtschaft so gut wie möglich gemeistert wird.
Am 18.05.2021 ist das Härtefallportal des Bundes und der Länder an den Start gegangen. Der Fonds umfasst für Niedersachsen 141 Mio. EUR und adressiert sich an Unternehmen und Selbstständige, die eine pandemiebedingte besondere Härte erleiden und bis dato komplett aus dem Raster von Wirtschaftshilfen gefallen sind. Unabhängig von ihrer Rechtsform gelten auch Vereine und andere Organisationen, die wirtschaftlich am Markt tätig sind, als Unternehmen und können einen Antrag stellen. Der Antrag muss in der Regel über einen prüfenden Dritten gestellt werden, zum Beispiel über eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Diesen können Hilfen zwischen 5.000 und 100.000 Euro auf Basis der nachgewiesenen Fixkosten gewährt werden. In Ausnahmefällen können bei einem besonderen landespolitischen Interesse im Rahmen der beihilferechtlichen Vorgaben auch höhere Beträge gewährt werden.
Die Coronavirus-Epidemie führt zu deutlichen Bremsspuren in der niedersächsischen Wirtschaft. Bei vielen Unternehmen ist die Liquidität durch Umsatzeinbrüche gefährdet, das könnte auch Folgen auf Arbeitsplätze haben. Dabei erwartet der überwiegende Teil von Betrieben erst in den kommenden Wochen das ganze Ausmaß der Auswirkungen. In dieser Situation steht die Wirtschaftsförderung des Landkreises allen Unternehmen beratend zur Seite. Denn staatliche Hilfen sollen mit unterschiedlichen Programmen möglichst breit unterstützen.
Bedingungen für Überbrückungshilfe IV stehen – Corona-Wirtschaftshilfen werden bis Ende März 2022 verlängert
Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium haben sich auf die Bedingungen für die bis Ende März 2022 verlängerten Corona- Wirtschaftshilfen geeinigt. Damit erhalten Unternehmen Sicherheit und Unterstützung, wenn sie weiterhin unter coronabedingten Einschränkungen leiden. Aktuell gilt bis 31.12.2021 die Überbrückungshilfe III Plus und für Selbständige die Neustarthilfe Plus. In beiden Programmen können aktuell Anträge gestellt werden und in beiden Programmen erfolgen Auszahlungen.
Die bisherige Überbrückungshilfe III Plus wird nun im Wesentlichen als Überbrückungshilfe IV bis Ende März 2022 fortgeführt. Unternehmen erhalten über die Überbrückungshilfe IV weiterhin die Erstattung von Fixkosten. Zusätzlich zur Fixkostenerstattung erhalten Unternehmen im Rahmen der Überbrückungshilfe IV, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und von Schließungen betroffen sind, einen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss. Auch dieses Instrument gab es bereits in der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus und es wird jetzt in der Überbrückungshilfe IV angepasst und verbessert. Dadurch erhalten insbesondere Unternehmen, die von der Absage von Advents- und Weihnachtsmärkten betroffen sind – etwa Schausteller, Marktleute und private Veranstalter – eine erweiterte Förderung.
Ebenfalls fortgeführt wird die bewährte Neustarthilfe für Soloselbständige. Mit der Neustarthilfe 2022 können Soloselbständige weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt für den verlängerten Förderzeitraum also bis zu 4.500 Euro.
Die FAQ zur Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe 2022 werden zeitnah veröffentlicht. Nach Anpassung des Programms kann die Antragstellung über die bekannte Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen. Auch Abschlagszahlungen sind für die Überbrückungshilfe IV vorgesehen.
Die Förderbedingungen im Einzelnen
Die neue Überbrückungshilfe IV ist weitgehend deckungsgleich mit der laufenden Überbrückungshilfe III Plus.
Grundlegende Antragsvoraussetzung ist weiterhin ein durch Corona bedingter Umsatzrückgang von 30 Prozent im Vergleich zum Referenzzeitraum 2019. Der maximale Fördersatz der förderfähigen Fixkosten beträgt 90 Prozent bei einem Umsatzrückgang von über 70 Prozent. Auch die umfassenden förderfähigen Kostenposititionen bleiben weitgehend unverändert. So können weiterhin die Kosten für Miete, Pacht, Zinsaufwendungen für Kredite, Ausgaben für Instandhaltung, Versicherungen usw. geltend gemacht werden. Kostenpositionen, wie Modernisierungs- oder Renovierungsausgaben, die seit dem Förderzeitraum November 2020 von vielen Unternehmen bereits genutzt wurden, sind künftig keine förderfähigen Kostenpositionen mehr.
Außerdem haben sich Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium darauf geeinigt, erweiterte beihilferechtliche Spielräume, die die Europäische Kommission in der letzten Woche ermöglicht hat, in der Überbrückungshilfe IV zu nutzen. Insgesamt werden die beihilferechtlichen Höchstgrenzen um 2,5 Mio. Euro erhöht. Damit sind maximal, unter Berücksichtigung aller beihilferechtliche Vorgaben, über alle Programme hinweg 54,5 Mio. Euro Förderung pro Unternehmen und Unternehmensverbund möglich. Der maximale monatliche Förderbetrag liegt weiterhin bei 10 Mio. Euro.
Zusätzlich Unterstützung durch den verbesserten Eigenkapitalzuschuss
Unternehmen, die pandemiebedingt besonders schwer von Schließungen betroffen sind, erhalten einen zusätzlichen modifizierten und verbesserten Eigenkapitalzuschuss zur Substanzstärkung.
Wenn sie durchschnittlich im Dezember 2021 und Januar 2022 einen durch Corona bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent aufweisen, können sie in der Überbrückungshilfe IV einen Zuschlag von bis zu 30 Prozent auf die Fixkostenerstattung nach Nr. 1 bis 11 des bekannten Fixkostenkatalog erhalten.
Für Schausteller, Marktleute und private Veranstalter von abgesagten Advents- und Weihnachtsmärkten beträgt der Eigenkapitalzuschuss 50 Prozent. Sie müssen einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent im Dezember 2021 nachweisen.
Um allen Antragstellern und prüfenden Dritten bessere Möglichkeiten zu geben, die Hilfsprogramme zu nutzen, werden mit der Verlängerung der Hilfen selbst auch die Fristen verlängert. Anträge für die laufende Überbrückungshilfe III Plus können bis zum 31. März 2022 gestellt werden und für die Einreichung der Schlussabrechnung für die bereits abgelaufenen Hilfsprogramme (Überbrückungshilfe I – III, November- und Dezemberhilfe) wird die Frist bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.
Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Interseite des BMWIs.
Die Steuerberaterkammer Niedersachsen führt eine Liste von Steuerberaterinnen und Steuerberatern, die sich grundsätzlich bereit erklärt haben, bislang nicht beratene Mandanten zu betreuen.
Als Unternehmen, Selbstständiger oder Freiberufler sind Sie durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten und benötigen einen Kredit? Es werden verschiedene Kreditprogramme von der NBank und der Kreditanstalt für Wiederaufbau angeboten.
Liquiditätshilfen der KfW
Um Ihre Liquidität zu verbessern und laufende Kosten zu decken, können Sie jetzt auch einen KfW-Kredit erhalten. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Bank oder Sparkasse: Liquiditätshilfen Kreditanstalt für Wiederaufbau
Als einer der ersten Maßnahmen zur Verbesserung der Liquidität sollten Unternehmen beim Finanzamt ihre steuerlichen Vorauszahlungen für Einkommens-, Körperschafts- und Gewerbesteuer herabsetzen lassen. Des Weiteren hat der Bund zugesagt, die Stundung von Steuerzahlungen zu erleichtern bzw. auf die Vollstreckung im Rahmen der Corona-Krise zu verzichten. Auch auf Säumniszuschläge soll verzichtet werden. Es ist außerdem sinnvoll mit allen Gläubigern (Vermietern, Banken usw.) Kontakt aufzunehmen und eine Minderung der Zahlungsverpflichtungen zu prüfen.
ACHTUNG: Kurzarbeitergeld wird nur für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gezahlt.
Auf einen Blick - Kurzarbeit und wichtige Informationen für Unternehmen
Musterbescheinigung für Arbeitgeber
Mustervordrucke z.B. für eine Betriebsvereinbarungen und individuelle Regelungen bei Kurzarbeit
Erleichterte Beantragung Arbeitslosengeld
Ausführungen zur vereinfachten Grundsicherung
Arbeits- und arbeitsschutzrechtliche Informationen
Der Arbeitgeberservice steht unter der Telefonnummer 0800 4 5555 20 für persönliche Gespräche zur Verfügung.
Die negativen Auswirkungen des Coronavirus gilt es frühzeitig entgegenzutreten. Eine externe Unternehmensberatung kann wertvolle Hilfestellung geben; wie z.B: neue Geschäftsfelder suchen, Geschäftsmodelle oder -prozesse digitalisieren oder Liquidität herstellen.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert die Unternehmensberatung mit 100% bis zu einer max. Summe von 4.000,- €.
Auch die Kammern stellen für ihre Betriebe umfangreiche Informationen bereit. Das gilt z.B. für Fragen rund um Aus- und Weiterbildungsprüfungen, zu Einreiseverbote für bestimmte Länder usw.
Informationen für die niedersächsische Wirtschaft
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Hotline zu Fragen rund um die Corona-Epidemie und ihren Auswirkungen Tel: 0511 120 5757 (8 - 20 Uhr).
Deutscher Tourismusverband - Orientierungshilfe Schutz- und Hygienekonzepte
Handlungsempfehlungen des DEHOGA Niedersachsen für Gastronomie und Hotellerie in Niedersachsen
Informationsseite des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums - häufig gestellte Fragen zum neuen Stufenplan, z.B. die Definition der „Wiederbelegungsfrist“ bei Unterkünften, die aktuell ausschließlich für Niedersachsen vorgesehen ist
Organisationseinheiten
2.81 Kreisentwicklung / Wirtschaftsförderung | |
Bürgermeister-Schrader-Straße 24 37603 Holzminden |