Natura 2000
Im Mai 1992 hat der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft (EG) die Einrichtung eines zusammenhängenden ökologischen Netzes von Schutzgebieten in seinen Mitgliedsstaaten beschlossen. Dieses Netz trägt den Namen Natura 2000. Es dient der Erhaltung der natürlichen Lebensräume und der gefährdeten wildlebenden Tiere und Pflanzen in den Mitgliedsländern der Gemeinschaft.
Das Netz Natura 2000 baut auf der Richtlinie über die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, auch FFH-Richtlinie genannt, auf.
In der FFH-Richtlinie sind Ziele, naturschutzfachliche Grundlagen und Verfahrensvorgaben zur Errichtung des Netzes Natura 2000 niedergelegt. Neben den FFH-Gebieten sind auch die Vogelschutzgebiete Bestandteil des europäischen Schutzgebietes NATURA 2000, das zur Erhaltung der Lebensraum -und Artenvielfalt in Europa dient.