Was sind Raumordnungsverfahren?
Bei neuen raumbedeutsamen Planungen oder Maßnahmen wie Bundesstraßen, Hochspannungsleitungen, Kläranlagen, Bodenabbauten oder der Errichtung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben findet i. d. R. zunächst ein gesondertes Verfahren, das Raumordnungsverfahren (ROV), statt, bevor später das eigentliche Genehmigungsverfahren (je nach zu Grunde liegendem Fachrecht als „Planfeststellungsverfahren“ oder Zulassung nach Wasserrecht) folgt.
Das ROV hat den Zweck, zu prüfen, ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt bzw. wie dieses und andere raumbedeutsame Vorhaben aufeinander abgestimmt werden können. Es geht dabei v. a. um eine Optimierung des Vorhabens und seiner Trasse oder seines Standorts, also um einen Alternativenvergleich. An dessen Ende steht eine Empfehlung für die bestmögliche Lösung unter Berücksichtigung der ökonomischen, ökologischen und sozialen Belange aus überörtlicher Sicht, die in der so genannten „Landesplanerischen Feststellung“ festgehalten wird.
Im Regelfall findet im Zuge des ROV auch eine Öffentlichkeitsbeteiligung statt, die es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, neue Aspekte in das Verfahren einzubringen. Die Unterlagen zum ROV muss der Antragsteller (also z. B. die Straßenbaubehörde) liefern.
Wie das RROP auch bleibt das ROV im groben Maßstab. Im ROV wird eben zunächst nach großräumigeren Gesichtspunkten bewertet, die Detailplanung folgt später. Dieser abgestufte Ablauf der Verfahren bis hin zur Vorhabensgenehmigung ist sinnvoll, da er die Wahl der besten Alternative ermöglicht und teure Fehlplanungen zu vermeiden hilft.
Näheres siehe Begriffserklärung "Raumordnungsverfahren" des Landesministeriums.
Aktuell laufende Verfahren
Im Augenblick führt der Landkreis Holzminden keine eigenen Raumordnungsverfahren durch. Der Landkreis ist jedoch laufend in Verfahren anderer Träger beteiligt, die sein Gebiet betreffen.
Zudem ist der Landkreis vom einer möglichen Einleitung von Salzabwässern in die Weser betroffen und engagiert sich entsprechend im Raumordnungsverfahren (ROV) zur überregionalen Entsorgung der Salzabwässer aus dem hessisch-thüringischen Kalirevier in die Oberweser (Stichworte Weserversalzung, Kali+Salz).
Abgeschlossene Verfahren: Westumfahrung Eschershausen

2011 hat der Landkreis Holzminden als untere Landesplanungsbehörde selbst ein Raumordnungsverfahren (ROV) durchgeführt.
Für die Bundesstraßen B 64/ B 240 wurde der 2. Bauabschnitt der Ortsumfahrung Eschershausen geplant (Westumfahrung Eschershausen).
Das ROV beantragt hat die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Geschäftsbereich Hameln.
Die Landesplanerische Feststellung des ROV schloss das Planverfahren am 24.11.2011 ab. Die Landesplanerische Feststellung als schriftliches Ergebnis des ROV können Sie nachstehend herunterladen:
Derzeit bearbeitet die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Geschäftsbereich Hameln, das darauf folgende Planfeststellungsverfahren.