Restmüll
In jedem Haushalt fällt Restmüll an: Seien es Badezimmerabfälle, Staubsaugerbeutel oder die Zahnbürste.
Daher muss auf jedem Grundstück mit Haushalten oder Gewerbebetrieben eine Restmülltonne angemeldet sein.
Für Haushalte gilt ein Mindestbehältervolumen von 5 Liter pro Person und Woche.
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