Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG)
Die Corona Pandemie hat auch erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderung (Sozialgesetzbuch SGB IX) Wegen der Eindämmung der Infektion können seit dem 16.03.2020 viele Leistungen nicht mehr erbracht werden. Zur Sicherstellung der Strukturen in der Jugendhilfe, Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege stehen verschiedene Maßnahmen zur Finanzierung der Leistungsausfälle zur Verfügung: Anträge und Verordnungen sind auf dieser Seite gebündelt.
Am 28.03.2020 wurde das Sozialschutz-Paket aufgrund der Corona SARS-CoV-2 Pandemie beschlossen. Inhalt dieses Gesetzes ist unter anderem das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz – SodEG. Ziel ist es, dass die verantwortlichen Leistungsträger den Bestand von sozialen Einrichtungen, sozialen Diensten, Leistungserbringern und Maßnahmenträgern, die als soziale Dienstleister im Aufgabenbereich des Sozialgesetzbuchs soziale Leistungen erbringen, sicherstellen sollen.
Für generelle Fragen zum SodEG wird ergänzend auf die FAQ des BMAS verwiesen:
Das Gesetz sieht vor, dass die in § 12 des SGB I genannten Leistungsträger mit Ausnahme der Leistungsträger nach dem 5. und 11. Sozialgesetzbuch an Erbringer von sozialen Dienstleistungen und Träger Zuschüsse gewähren, um deren Bestand zu sichern. Hierzu wurden verschiedene gemeinsame Rundschreiben veröffentlicht.
Der Landkreis Holzminden als örtliche Trägerin ist für die Jugendhilfe gemäß SGB VIII und die Eingliederungshilfe für unter 18. jährige Leistungsberechtigte nach dem SGB IX zuständig und somit Ansprechpartnerin für die Trägerinnen und Träger der sozialen Dienstleister, die mit dem Landkreis Holzminden einen Vertrag oder eine Vereinbarung in den aufgeführten Rechtsgebieten haben und diese Leistungen erbringen.
Fragen und Anträge an den Landkreis Holzminden,
als örtlichen Träger der Eingliederungshilfe wenden Sie bitte an sozialamt@landkreis-holzminden.de,
der Jugendhilfe an: Jugendamt@landkreis-holzminden.de.
Die Anträge für die Leistungen nach dem SodEG oder Erklärung auf vollständige Weiterbeschäftigung und Bezahlung der vereinbarten Betreuungsleistung (gem. schreiben vom 28.04.20) sowie die Erklärung über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb (gem. Schreiben vom 25.05.20) der Eingliederungshilfe für den Landkreis Holzminden können hier heruntergeladen werden und sind dann über den Transferserver des Landkreises Holzminden hochzuladen. Das von Ihnen vergebene Paßwort schicken Sie bitte in einer separaten Email an die Empfangsadresse.
Hier müssen Sie sich einmal anmelden. Damit sind die datenschutzrechtlichen Vorschriften erfüllt.
Sie müssen sich nur einmal anmelden. Geben Sie bitte als Empfangsadresse für das SGB IX :
sozialamt@landkreis-holzminden.de
Und für das SGB VIII:
Jugendamt@landkreis-holzminden.de
SodEG-Antrag:
Leistungen können nicht regulär im Sinne der mit dem jeweiligen Leistungsträger geschlossenen Vereinbarung erbracht werden, da das Leistungsangebot Be-schränkungen unterliegt. Nicht alle Betreuungskräfte werden im sozialen Bereich zur Bewältigung der Corona-Krise eingesetzt. Antrag anbei, Entscheidung erst, wenn die Zuständigkeit durch ZustVO-GUS festgelegt worden ist. Anträge können aberschon eingereicht werden
Antragsformular örtliche Träger