Tierseuchenbekämpfung
Im Aufgabengebiet Tierseuchenbekämpfung geht es um Prophylaxe und Bekämpfung von Tierseuchen und auf den Menschen übertragbarer Tierkrankheiten.
Für den Fall des Ausbruchs einer hochansteckenden Tierseuche muss eine Krisenplanung vorgehalten werden, um eine schnelle Tilgung zu erreichen und die Weiterverbreitung in andere Tierbestände zu verhindern.
Informationen zu einzelnen Tierseuchen
Über viele Tierseuchen und Tierkrankheiten können Sie sich auf der Internetseite "Informationen zur Tierseuchenbekämpfung" des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) informieren.
- Geflügelpest
- BHV1
- Tollwut
- Afrikanische Schweinepest
Registrierung von Nutztieren Halter von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Einhufern, Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln, Laufvögeln oder Bienen müssen ihre Tierhaltung beim Veterinäramt anmelden. Die Anträge auf Registrierung werden dort bearbeitet und weitergeleitet. Die Registrierung ist erforderlich, damit im Seuchenfall die Halter betroffener Tierarten informiert und die erforderlichen Bekämpfungsmaßnahmen schnell und effektiv umgesetzt werden können. Die Anzeigepflicht gilt unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere und ihrem Nutzungszweck – auch Hobbyhaltungen der genannten Tierarten sind zu melden. Bestandsveränderungen bei Rindern, Schweinen und zukünftig auch bei kleinen Wiederkäuern müssen an die HI-Tier-Datenbank gemeldet werden.
Registriernummernantrag Bienen
Erläuterungen und Ausfüllhinweise zum Antrag
Ausfüllhinweis Informationspflicht DSGVO
Merkblatt Geflügelhalter zum Schutz vor Geflügelpest
Organisationseinheiten
4.39 Verbraucherschutz und Tiergesundheit | |
Hinter den Höfen 3 37603 Holzminden Telefon: 05531 707-428 |