Überschwemmungsgebiete / Hochwasserschutz
Fließgewässer nehmen sich bei Hochwasser den Raum, den sie benötigen, um sich ausdehnen zu können. Man spricht hier von den sogenannten natürlichen Überschwemmungsgebieten, wenn diese bisher weder durch Verordnung oder per Gesetz festgestellte Überschwemmungsgebiete sind. Mit der Feststellung und Ausweisung von Überschwemmungsgebieten leistet die Untere Wasserbehörde in Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserschutz, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) einen erheblichen Beitrag zum vorbeugenden Hochwasserschutz. Nur wer das im Hochwasserfall überschwemmte Gebiet kennt, kann schon im Vorfeld die Schäden minimieren. Eine genaue Abgrenzung des Überschwemmungsgebietes ist notwendig, um einen effektiven Hochwasserschutz zu gewährleisten und um Planungssicherheit für die Betroffenen zu erreichen, denn bestimmte Nutzungen wie beispielsweise Bauvorhaben stehen dann unter einem Genehmigungsvorbehalt. Grundlage für die Ermittlung und Festsetzung der Überschwemmungsgebiete ist das hundertjährige Hochwasser. Dabei wird zunächst das Überschwemmungsgebiet und seine Grenzen durch den gewässerkundlichen Landesdienst in sogenannten Arbeitskarten festgestellt und förmlich bekannt gemacht. Diese Gebiete gelten dann als vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete (vorläufige Sicherung) und unterliegen bereits auch schon gesetzlichen Bestimmungen nach dem Wasserhaushaltsgesetz.
Festgesetzte Überschwemmungsgebiete im Landkreis Holzminden:
Nachfolgend finden Sie Informationen zu den Gewässern im Landkreis Holzminden für die ein Überschwemmungsgebiet vorläufig gesichert wurde:
Detaillierte Karten zu den Überschwemmungsgebieten finden Sie auch im GIS-Portal des Landkreises Holzminden.
Organisationseinheiten
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