Wasserschutzgebiete
Bei einem festgesetzten Wasserschutzgebiet beinhaltet die aktuelle Schutzgebietsverordnung die erforderlichen Schutzbestimmungen für das jeweilige Gebiet. Bestimmte Handlungen werden durch die Schutzbestimmungen verboten oder für beschränkt zulässig erklärt.
Die Untere Wasserbehörde kann aber auch schon bei geplanten noch nicht abschließend festgesetzten Wasserschutzgebieten (abgegrenzte Wasserschutzgebiete), Schutzbestimmungen durch vorläufige Anordnungen treffen, wenn andernfalls der mit der Festsetzung des Wasserschutzgebietes beabsichtigte Zweck gefährdet wäre. Sofern in den vorläufigen Anordnungen keine weitergehenden Regelungen getroffen wurden, sind in diesen Fällen die in der Anlage zur Verordnung über Schutzbestimmungen in Wasserschutzgebieten (SchuVO) aufgeführten Beschränkungen für Handlungen einzuhalten.
Nachfolgende Wasserschutzgebiete gibt es im Landkreis Holzminden: