Abfallbehörde
Die untere Abfallbehörde des Landkreises Holzminden ist mit dem Vollzug des Abfallrechts betraut. Grundlage sind hier insbesondere das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) und das Niedersächsische Abfallgesetz (NAbfG).
Schwerpunktmäßig sind Maßnahmen im Zusammenhang mit verbotswidrigen Abfallablagerungen und weiterer abfallbezogener Verordnungen und Gesetze, u.a. Klärschlammverordnung, Altholzverordnung, Batteriegesetz, Elektro- und Elektronikgerätegesetz, Gewerbeabfallverordnung, Nachweisverordnung, Verpackungsgesetz und Altfahrzeug-Verordnung durch die untere Abfallbehörde zu treffen.
Illegale Abfallablagerungen können nach verschiedenen gesetzlichen Vorschriften mit Geldbußen geahndet werden. Bei schwerwiegenden Verstößen liegt eine Straftat vor.
Mit der Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind zu diesen Aufgaben noch die gemeinnützige und gewerbliche Abfallsammlung hinzugekommen.
Für die eigentliche Abfallentsorgung ist die Abfallwirtschaft (AWH) des Landkreises Holzminden zuständig.
Organisationseinheiten
2.66 Umwelt- und Naturschutz | |
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