Wasser
Ohne Wasser ist kein Leben möglich. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber dem Schutz des Wassers so viel Bedeutung beigemessen, dass er ein eigenständiges Rechtsgebiet im Rahmen des öffentlichen Rechts geschaffen hat.
Mit dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) wurden in Deutschland bundeseinheitliche Regelungen festgelegt. Zusammen mit den Wassergesetzen der Länder, in denen Ergänzungs- und Abweichungsregelungen enthalten sind, bildet es den Hauptteil des deutschen Wasserrechts. Das Wasserhaushaltsgesetz wird in Niedersachsen landesrechtlich durch das Niedersächsische Wassergesetz (NWG) ergänzt.
Unter das Wasserrecht fällt neben dem Schutz des Grundwassers auch die Überwachung aller oberirdischen Gewässer. Dazu gehören alle Fließgewässer (Flüsse und Bäche), aber auch stehende Gewässer wie Seen und Teiche. Die Sicherstellung des Wasserabflusses und Überwachung einer sparsamen Bewirtschaftung der Wasserresourcen, sowie der Erhalt der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes hat in heutiger Zeit immer mehr Bedeutung und zählt zu den Aufgaben der Unteren Wasserbehörde.