B83 Straßensperrung
Video Planfeststellungsbeschluss B83
vom 12.06.2020
Am 18. Mai 2018 musste die Bundesstraße B 83 im Bereich Steinmühle von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr aus Hameln gesperrt werden. Ein Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass an verschiedenen Stellen des Mühlenberges eine extrem hohe Gefahr für einen Steinschlag durch größere Felsbrocken besteht.
Die B 83 ist als wichtige Verkehrsachse in Nord-Süd-Richtung für den Landkreis lebenswichtig. Die Sperrung stellt deshalb einen bedeutsamen Einschnitt in seine Verkehrsinfrastruktur insgesamt dar, mit erheblichen Nachteilen für Wirtschaft und Bevölkerung. Oberstes Ziel ist es aus diesem Grund, die Straße möglichst bald wieder für den Straßenverkehr zur Verfügung zu haben.
Bei der niedersächsischen Landesregierung konnte vonseiten des Landkreises die Dringlichkeit einer ungehinderten Streckenführung im Frühjahr erfolgreich deutlich gemacht werden. Auch dort haben schnelle Lösungen oberste Priorität.
Die Verkehrssicherungspflicht obliegt der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Sie versucht, die Voraussetzungen für eine rechtssichere Aufhebung der Sperrung zügig zu schaffen. Der Landkreis Holzminden muss dafür jene rechtlichen Genehmigungen erteilen, die durch die Gesetze von EU, Bund und Land vorgegeben sind.
Über den aktuellen Sachstand informiert die Landesbehörde fortlaufend auf ihrer Internetseite unter dem Link Informationen der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zur Straßensperrung B83.
Dort sind alle wichtigen Informationen zu finden. Auch häufig gestellte Fragen werden dort beantwortet.
Untenstehende Pressemitteilungen des Landkreises Holzminden sind in den letzten zwei Jahren herausgegeben worden:
Update 31.03.2020:
Die von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr überarbeiteten Planfeststellungsunterlagen werden nunmehr vom Landkreis geprüft. Es wird dabei kontrolliert, ob die von der Landesbehörde im Rahmen des Anhörungsverfahrens getätigten Zusagen berücksichtigt worden sind und ob eine Einarbeitung der Hinweise, Anmerkungen sowie berechtigten Forderungen stattgefunden hat. Derzeit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Landesbehörde die Unterlagen vor der Auslegung erneut modifizieren muss. Für ein rechtssicheres Verfahren muss insbesondere darauf geachtet werden, dass allen Einwendungen genügend Rechnung getragen worden ist. Der Planfeststellungsbeschluss kann erst dann ergehen, wenn die Planfeststellungsbehörde nach eingehender Prüfung und Abwägung aller betroffenen Belange der Auffassung ist, dass das geplante Vorhaben alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt.
11. Pressemitteilung - B83: Planfeststellungsbeschluss steht!
10. Pressemitteilung - B83: Erörterungstermin
09. Pressemitteilung - B 83: Unterlagen aus Beteiligungsverfahren an Landesbehörde weitergeleitet
08. Pressemitteilung - B 83: Unterlagen liegen in den Gemeinden aus!
07. Pressemitteilung - Planfeststellungsunterlagen Steinmühle
06. Pressemitteilung - Geänderte Busfahrlinie 520 gültig ab 01.08.2018
05. Pressemitteilung - Geänderter Zusatzfahrplan Anruflinientaxi Linie 520 gültig ab 18.05.2018
04. Pressemitteilung - Geänderter Busfahrplan Linie 520 gültig ab 18.05.2018
03. Pressemitteilung des Umweltministeriums - Sperrung der B83 so kurz wie möglich halten
02. Stellungnahme des Landkreises Holzminden zu einer Anfrage der dpa Göttingen vom 25.04.2018
01. Pressemitteilung - Landkreis Holzminden - veröffentlicht am 25.04.2018