Gleichstellungsbüro
Gleichstellungsarbeit ist ein gesetzlicher Auftrag
In Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes heißt es:
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und wirkt auf die Beseitigung der bestehenden Nachteile hin."
Darüber hinaus finden sich Grundlagen für diesen Auftrag in folgenden Gesetzen:
- Niedersächsische Verfassung (Verf ND)
- Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG)
- Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz (NGG)
Daraus leiten sich die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten ab:
Innerhalb der Kreisverwaltung:
- Mitwirkung an allen gleichstellungsrelevanten Entscheidungen, Programmen, Vorhaben und Maßnahmen, wie z.B. Personalentscheidungen, Stellenbesetzungen, Arbeitszeitregelungen, Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Für Einwohnerinnen und Einwohner:
- Rat und Unterstützung bei Themen der Geschlechtergerechtigkeit sowie bei Benachteiligung von Frauen und Männern am Arbeitsplatz oder im öffentlichen Leben.
- Vernetzung der Interessen und Belange von Frauen gemeinsam mit Frauengruppen, -verbänden oder Einzelnen.
- Informationen über frauen- und gleichstellungsrelevante Themen sowie Organisation von Fortbildungen, Seminaren und Kulturveranstaltungen.
- Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen, die die Chancengleichheit von Frauen und Männern voranbringen.
- Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Landkreis Holzminden
- frauenORTE Niedersachsen
- Familienplanungsfonds
- Gewalt gegen Frauen
- Aktionstage Gewalt gegen Frauen
- Frau und Beruf
- Mentoringprogramm 2019/2020
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