Führerscheinstelle (Fahrerlaubnisbehörde)
Achtung - Wichtige Informationen!
Betr. Theoretische Ausbildung der Fahrschulen (16.03.2020)
Gem. Niedersächsischem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung wird der § 4 Abs. 6 Satz 3 Fahrschüler-Ausbildungsverordnung, wonach der theoretische Unterricht zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten soll, zunächst bis zum 31.08.2020 in Niedersachsen nicht mehr angewendet werden.
Bei weiteren Fragen wenden sich die Fahrschulen bitte an den Fahrlehrerverband.
Betr.: E-Learning in den Fahrschulen (23.03.2020)
Gem. Schreiben bittet die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. vom 20.03.2020, Abstand von der Möglichkeit, durch e-Laerning den Fahrschulunterricht in völlig anderer Form anbieten zu dürfen, zu nehmen. Der Präsenzunterricht ist ein unverzichtbarer Teil der Ausbildung.
Die Weiterführung des Unterrichts auf dieser Art hätte zur Folge, dass nach Aufhebung der Sperrzeit ein Übermaß an praktischer Ausbildung und Abnahme der praktischen Prüfung zur Folge hätten, was wiederum bei der derzeitigen dünnen Personaldecke unnötige Verzögerungen als Resultat hätten.
Betr.: Prüfungsstop bei den TÜV-Stellen (23.03.2020)
Nach telefonischer Auskunft mit den Prüfungsstellen des TÜV teilen wir mit, dass alle Prüfungen, Theorie wie auch Praxis, bis auf weiteres eingestellt sind. Alle Fristen werden gestoppt und erst nach Aufhebung der Sperrzeit laufen diese weiter. Somit entstehen keine Benachteiligungen der Prüflinge.
Die Führerscheinstelle bearbeitet Anträge zur Erteilung, Erweiterung, Verlängerung und Neuerteilung von Fahrerlaubnissen, Fahrerlaubnissen zur Fahrgastbeförderung und zur Erteilung einer Fahrerlaubnis aufgrund einer Dienst- oder ausländischen Fahrerlaubnis. Des Weiteren erfolgen die Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts und der damit verbundene Umtausch in den EU-Führerschein sowie die Ausstellung eines neuen Führerscheins bei Verlust oder Beschädigung des Dokumentes. Die Mitarbeiter erteilen bei Bedarf einen internationalen Führerschein oder bestellen eine digitale Fahrerkarte. Die Führerscheinstelle ergreift Maßnahmen bei Verstößen innerhalb der Probezeit und die Maßnahmen nach dem Punktesystem. Weiterhin ist die Führerscheinstelle zuständig für Aufgaben nach dem Fahrlehrergesetz.
Sie können mit EC-Karte bezahlen.
Derzeit können nur Kunden mit Termin bedient werden, und zwar mit Mund- und Nasenschutz. Diese Regelung gilt auch für die Zeit ab dem 04.05.2020, wenn die Kreisverwaltung wieder öffnet.
Ansprechpartner/in
Herr U. Linnemann | |
Straßenverkehrsamt, Zimmer 11 - Fahrerlaubnisbehörde // EG Rehwiese 35 37603 Holzminden Telefon: 05531 707-551 Telefax: 05531 707-574 E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@landkreis-holzminden.de Aufgaben: | |
Frau A. Sparkuhle-Reimer | |
Straßenverkehrsamt, Zimmer 11 - Fahrerlaubnisbehörde // EG Rehwiese 35 37603 Holzminden Telefon: 05531 707-552 Telefax: 05531 707-574 E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@landkreis-holzminden.de Aufgaben: |
Organisationseinheiten
3.36 Straßenverkehr und Ordnungswidrigkeiten | |
Rehwiese 35 37603 Holzminden |