Kirchliche Träger von Ersatzschulen, die aus öffentlichen Schulen hervorgegangen sind, können Abschlagszahlungen für die Beteiligung an laufenden Personalkosten beantragen.
Inhaltsbereich
Abschlagszahlung für die Personalkosten für Ersatzschulen in kirchlicher Trägerschaft beantragen
Allgemeine Informationen
Als kirchlicher Träger einer Ersatzschule, die aus einer öffentlichen Schule hervorgegangen ist, können Sie die Beteiligung des Landes Niedersachsen an den laufenden Personalkosten beantragen. Da dieser Antrag jedoch erst nach Ablauf des betreffenden Schuljahres gestellt werden kann, haben Sie die Möglichkeit, Abschlagszahlungen zu beantragen.
Verfahrensablauf
Abschlagszahlungen für die Personalkostenerstattung können Sie für das jeweilige kommende Schuljahr beantragen.
- Sie füllen den Antrag auf Abschlagszahlungen aus und senden ihn in unterzeichneter Fassung elektronisch an die zuständige Behörde
- Die Behörde prüft Ihren Antrag und gewährt bei einem positiven Ergebnis monatliche Abschlagszahlungen
- Nach Ende des Schuljahres müssen Sie einen Antrag auf Personalkostenerstattung stellen und dabei die erhaltenen Abschlagszahlungen angeben
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist das Regionale Landesamt für Schule und Bildung
Voraussetzungen
- Sie sind Träger einer Ersatzschule in kirchlicher Trägerschaft, die aus einer öffentlichen Schule hervorgegangen ist.
- Der Schulbetrieb besteht seit mindestens drei Jahren
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausgefüllter Antrag auf Abschlagszahlung
Welche Gebühren fallen an?
- :
Welche Fristen muss ich beachten?
- :10 Jahre
Nach Festsetzung der Personalkosten
Bearbeitungsdauer
- :2 bis 3 Wochen
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Was sollte ich noch wissen?
Nach Ablauf des Schuljahres muss die Erstattung der Personalkosten gesondert beantragt werden. Die erhaltenen Abschläge werden dabei verrechnet.
Für die Erstattung der Sachkosten können ebenfalls Abschlagszahlungen beantragt werden.